Kabinett verlängert erneut Sachsen-Anhalts Corona-Regeln

Magdeburg (dpa/sa) - Das Landeskabinett hat die geltenden
Corona-Regeln für Sachsen-Anhalt bis Freitag kommender Woche
verlängert. Damit bestehe weiter Masken- und Testpflicht in
medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, teilte die
Staatskanzlei am Dienstag in Magdeburg mit. Zudem müsse im
öffentlichen Personennahverkehr weiter ein medizinischer
Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Wenn das novellierte bundesweite Infektionsschutzgesetz verkündet
ist, kann die Eindämmungsverordnung den Angaben zufolge noch einmal
bis Ende September verlängert werden. Zum 1. Oktober ist für
Sachsen-Anhalt dann eine neue Eindämmungsverordnung geplant.

Dann gelte bundesweit aufgrund des Infektionsschutzgesetzes unter
anderem eine FFP2-Maskenpflicht für Fahrgäste im öffentlichen
Personenfernverkehr, ebenso für Patienten und Besucher in Arztpraxen
und Tageskliniken. Die Pflicht bestehe dann auch in Krankenhäusern
und Pflegeheimen. Die Länder können abhängig von der pandemischen
Lage weitere Schutzmaßnahmen beschließen.

Das Robert Koch-Institut gab die Inzidenz für Sachsen-Anhalt am
Dienstag mit 218,0 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner und sieben
Tage an. Die Dunkelziffer dürfte weit höher sein. Der Trend ist aber
rückläufig.