Supreme Court lehnt weiteren Glyphosat-Berufungsantrag von Bayer ab

Washington (dpa) - Der Bayer-Konzern ist im Dauer-Rechtsstreit um
angebliche Glyphosat-Krebsrisiken mit einem weiteren Berufungsantrag
beim obersten US-Gericht abgeblitzt. Der US Supreme Court lehnte es
am Montag in Washington ab, ein Urteil zugunsten der Kläger Alva und
Alberta Pilliod zu überprüfen. Sie machen den glyphosathaltigen
Unkrautvernichter Roundup des 2018 von Bayer übernommenen
US-Herstellers Monsanto für ihre Krebserkrankungen verantwortlich.

Das Ehepaar aus Kalifornien setzte sich im Prozess gegen Bayer durch,
letztlich sprach das Gericht ihm 2019 Schadenersatz von knapp 87
Millionen Dollar zu. Bayer hatte gehofft, dass der Supreme Court das
Urteil kippt. Das wäre auch ein Befreiungsschlag für zahlreiche
weitere Glyphosat-Klagen in den USA gewesen. Doch die Chancen standen
ohnehin schlecht. Das oberste US-Gericht hatte in der vergangenen
Woche bereits einen anderen wegweisenden Fall abgelehnt.

Bayer weist vehement zurück, dass Glyphosat Krebs verursacht. Der
Konzern argumentiert mit der Zustimmung von Aufsichtsbehörden und
Studien, die belegen sollen, dass Roundup bei vorschriftsgemäßer
Anwendung sicher sei. Der Konzern hatte vor dem Supreme Court zudem
angeführt, dass sein Unkrautvernichter von der US-Umweltbehörde EPA
als unbedenklich eingestuft werde und Bundesrecht nicht mit
einzelstaatlichen Gerichtsentscheidungen kollidieren dürfe.

Das Leverkusener Dax-Unternehmen hatte aber schon die Weichen für
eine Abweisung beim obersten US-Gericht gestellt. Für diesen Fall
bildete Bayer im vergangenen Sommer zusätzliche Rückstellungen von
4,5 Milliarden Dollar. Mit diesem Geld will der Konzern ein Programm
aufsetzen, um in den kommenden 15 Jahren mit den Forderungen
potenzieller neuer Kläger in den USA umzugehen. Zuvor hatte Bayer
bereits rund 11 Milliarden Dollar beiseite gelegt, um rechtliche
Altlasten von Monsanto mit einem großen US-Vergleich beizulegen.