Betrug bei Corona-Soforthilfe - Berliner Polizist verurteilt

Berlin (dpa/bb) - Ein Polizeibeamter, der Corona-Soforthilfe in Höhe
von 5000 Euro beantragt und erhalten hatte, ist des Betruges schuldig
gesprochen worden. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verhängte gegen
den 43-Jährigen am Donnerstag eine Geldstrafe von 4500 Euro.

Der Polizeihauptkommissar soll im April 2020 gegenüber der
Investitionsbank Berlin angegeben haben, er sei hauptberuflich mit
einem Einzelunternehmen im Bereich von Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen tätig. Tatsächlich habe es sich um eine
Nebentätigkeit gehandelt, sagte der Vorsitzende Richter.

Das Gericht ordnete zudem die Einziehung der 5000 Euro an. Die Tat
zeige eine «erhöhte Sozialschädlichkeit», hieß es weiter im Urtei
l -
«Geld abzugreifen, wo der Staat schnell Mittel zur Verfügung stellt,
um Bedürftige nicht im Regen stehen zu lassen». 

Dem 43-Jährigen, der seit mehr als 20 Jahren bei der Berliner Polizei
in Vollzeit tätig ist, waren laut Anklage zwei Nebentätigkeiten mit
wöchentlich je vier Arbeitsstunden und einem Monatseinkommen von
insgesamt 450 Euro genehmigt worden. Als Polizist habe er monatliche
Bezüge von rund 3500 Euro erhalten. Der Zuschuss sei für die
Sicherung seiner wirtschaftlichen Existenz nicht erforderlich
gewesen, so die Anklage.

Der Hauptkommissar ist wegen des Betrugsverdachts seit Juni 2021 bei
gekürzten Bezügen vom Dienst suspendiert. Die Vorwürfe wies er vor
dem Amtsgericht zurück. «Er ist überzeugt, alle Angaben in dem
Antragsformular wahrheitsgetreu gemacht zu haben», erklärte die
Verteidigerin.

Aus seiner Sicht habe es sich um ein Hauptgewerbe gehandelt, weil er
mehr als 15 Stunden in der Woche dafür tätig gewesen sei. Der Beamte
sagte, es habe erhebliche Investitionen gegeben, andererseits seien
Aufträge weggeblieben. Seinen Dienst als Polizist habe er stets zur
Zufriedenheit ausgeübt. 

Wegen computermäßiger Bearbeitung des Antrags wurde der Angeklagte
des Computerbetruges schuldig gesprochen. Eine Geldstrafe in Höhe von
90 Tagessätzen zu je 50 Euro verhängte das Amtsgericht. Die
Staatsanwältin hatte auf eine Strafe von 150 Tagessätzen zu je 50
Euro plädiert, die Verteidigerin verlangte Freispruch. Das Urteil ist
noch nicht rechtskräftig.