Thüringen lockert Maskenpflicht in Heimen und Krankenhäusern

Erfurt (dpa/th) - Thüringen lockert die Masken- und Testpflichten in
Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Laut der ab diesem Freitag
geltenden neuen Verordnung müssen Pflegeheimbewohner jetzt keine
Corona-Schutzmaske mehr tragen. Pflegeheimpersonal soll bei
körperlichem Kontakt mit Pflegebedürftigen allerdings weiter einen
Mund-Nasen-Schutz tragen. Diese Regelung gelte auch für das
Klinikpersonal, teilte das Gesundheitsministerium am Donnerstag mit.

Die Maskenpflicht bestehe ebenso weiter für Besucher in Pflegeheimen
und Krankenhäusern. Patienten müssen in Krankenhäusern dagegen nur
noch außerhalb ihres Zimmers eine Maske aufsetzen. Statt
Einlasskontrollen gibt es nun nur Stichprobenkontrollen zum Impf-,
Test- oder Genesenenstatus. Ungeimpfte Beschäftigte müssen sich nur
noch zweimal wöchentlich und nicht wie bisher täglich testen lassen.

Im öffentlichen Nahverkehr bleibe mindestens eine medizinische Maske
Pflicht, hieß es weiter. In Taxis wird die Maskenpflicht hingegen
aufgehoben. Die neuen Regeln gelten bis zum 21. Juli.