Maskenpflicht in Bussen und Bahnen um vier Wochen verlängert

Kiel (dpa/lno) - In Bussen und Bahnen in Schleswig-Holstein gilt auch
weiterhin eine Maskenpflicht. Die Landesregierung verlängerte die
aktuell gültigen Corona-Regeln am Dienstag um vier Wochen bis 22.
Juli, wie die Staatskanzlei mitteilte. Eine Maskenpflicht gilt
weiterhin neben dem öffentlichen Nahverkehr auch in Krankenhäusern,
Pflegeheimen sowie bei ambulanten Pflegediensten und in Einrichtungen
der Eingliederungshilfe.