Entscheidung über AfD-Eilantrag zu Ausschussvorsitzenden angekündigt

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht äußert sich am
Donnerstag (23. Juni) zur Ablehnung dreier AfD-Kandidaten als
Ausschussvorsitzende im Bundestag. Dabei geht es zunächst
ausschließlich um den Eilantrag der AfD-Fraktion, wie am Montagabend
auf der Internetseite des Gerichts mitgeteilt wurde. Die Entscheidung
im Hauptverfahren ist zu einem späteren Zeitpunkt zu erwarten.

Nach der Bundestagswahl im September hatte der Innenausschuss den
Polizeihauptkommissar Martin Hess als Vorsitzenden abgelehnt. Im
Gesundheitsausschuss und im Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit
fielen die von der AfD nominierten Kandidaten Jörg Schneider und
Dietmar Friedhoff durch. Zuvor war, entgegen dem üblichen Verfahren,
beschlossen worden, in geheimer Wahl über den Vorsitz zu entscheiden.

Normalerweise läuft die Vergabe der Posten so, dass sich die größte
Fraktion zuerst einen Ausschuss aussuchen darf, dann die zweitgrößte
- und so weiter. Damit sind die Vorsitzenden eigentlich ohne
Abstimmung gesetzt. Abgeordnete anderer Fraktionen hatten nach
Schilderung der AfD-Kandidaten in den konstituierenden Sitzungen der
Ausschüsse im Dezember dann aber Abstimmungen über den Vorsitz
beantragt.

Der Parlamentarische Geschäftsführer und Fraktionsjustiziar der AfD,
Stephan Brandner, erklärte am Montagabend, damit würden
«jahrzehntelange Gepflogenheiten und geltendes Recht gebrochen». Der
Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Bernd Baumann,
sagte am Dienstag in Berlin: «Wir erwarten uns, dass wir gewinnen.»
Man habe das gut begründet. Es bestehe kein Grund, der Fraktion diese
Posten vorzuenthalten.

Mit dem Eilantrag will die AfD erreichen, dass ihre Kandidaten
vorläufig als Ausschussvorsitzende eingesetzt werden, bis ihre Klage
in Karlsruhe abschließend geprüft ist. Die Entscheidung wird am
Donnerstag um 9.30 Uhr schriftlich veröffentlicht. (Az. 2 BvE 10/21)