NRW verlängert Corona-Regeln vorerst um eine Woche

Die Corona-Zahlen steigen wieder an. NRW verlängert die noch
bestehenden Basis-Schutzmaßnahmen - allerdings nur für einen kurzen
Zeitraum. Denn es ist noch unklar, wie es mit den kostenlosen
Bürgertests weitergeht.

Düsseldorf (dpa/lnw) - In Nordrhein-Westfalen gilt zunächst bis zum
30. Juni weiterhin Maskenpflicht in bestimmten Bereichen wie im
öffentlichen Personennahverkehr. Die Landesregierung verlängerte die
Corona-Schutzmaßnahmen und Test-Regeln vorerst um eine Woche.
Wesentliche Änderungen gebe es dabei nicht, teilte das
Gesundheitsministerium am Montag mit.

Grund für die kurze Frist der Verordnungen ist, dass die kostenlosen
Corona-Bürgertests vorerst nur bis einschließlich 29. Juni geregelt
sind. Darüber hinausgehende Regelungen des Bundes seien dem
Landesgesundheitsministerium bislang nicht bekannt, hieß es weiter.
Die Corona-Regeln der Länder beruhten aber auf den Bürgertests und
Tests in den Einrichtungen.

«Der Bund muss jetzt ganz dringend Planungssicherheit schaffen»,
forderte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). «Dass wir
zehn Tage vor dem Auslaufen der Testregelungen noch nicht wissen, ob
und wie es mit den Testungen danach weitergeht, ist ein Unding.» Die
Dynamik der Corona-Infektionen nehme wieder deutlich zu.

Auch die kommunalen Spitzenverbände pochen darauf, dass der Bund die
kostenlosen Bürgertests in den Sommermonaten sicherstellt.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte am Freitag
gesagt, er gehe davon aus, dass Bürgertests auch im Sommer weiter
genutzt werden könnten.

In Bussen und Bahnen in NRW gilt nun vorerst bis 30. Juni weiterhin
Maskenpflicht. Bestehen bleiben außerdem die Maskenpflichten in
medizinischen und pflegerischen Einrichtungen wie Arztpraxen,
Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie in Asyl- und
Flüchtlingsunterkünften und Gemeinschaftsunterkünften für
Wohnungslose.

Krankenhäuser und Pflegeheime dürfen von Besucherinnen und Besuchern
nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten
werden. Auch die Testpflichten für Beschäftigte sowie bei
Neuaufnahmen gelten weiter. Ausnahmen könne es künftig lediglich für

Krankenhausambulanzen geben, die wie Arztpraxen geführt werden und
vom sonstigen Klinikbetrieb organisatorisch und räumlich hinreichend
getrennt seien.

In Asyl- und Flüchtlingsunterkünften, Justizvollzugsanstalten und
Abschiebungshafteinrichtungen kann außerdem für vollständig
immunisierte Personen auf einen Test verzichtet werden.

Auch die Regeln für Isolierung bei einem positiven Coronatest gelten
weiter. Wer positiv auf das Virus getestet ist, muss grundsätzlich
zehn Tage in Isolation, kann sich aber nach fünf Tagen freitesten. In
NRW ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest
oder ein PCR-Test erforderlich. Der PCR-Test muss entweder negativ
sein oder einen Ct-Wert über 30 aufweisen. Der sogenannte Ct-Wert
gibt an, wie viel Erbgut des Virus in einer Probe vorhanden ist. Ein
Corona-Selbsttest ist zum Freitesten nicht ausreichend.

Laumann appellierte an die Menschen, besonders dort, wo viele
Menschen aufeinandertreffen, freiwillig eine Maske zu tragen. «Das
Risiko von gesundheitlichen Langzeitfolgen nach einer Infektion
besteht bei allen Menschen», warnte der Minister. «Nehmen Sie das
nicht auf die leichte Schulter. Und lassen Sie sich, wenn noch nicht
geschehen, impfen.»