BGH weist Klage zu Verstößen gegen pauschales Durchfahrtsverbot ab

Karlsruhe (dpa) - Anwohner einer Umweltzone sind mit ihren Klagen zu
Verstößen gegen ein Lkw-Durchfahrtsverbot vor dem Bundesgerichtshof
(BGH) gescheitert. Ihnen stehe «unter keinem rechtlichen
Gesichtspunkt» ein Unterlassungsanspruch zu, urteilte der sechste
Zivilsenat am Dienstag in Karlsruhe (Az. VI ZR 110/21).

Im konkreten Fall ging es um Lastwagen einer Speditionsfirma, die
eine Straße zum Stuttgarter Hafen nutzen, für die ein
Lkw-Durchfahrtsverbot gilt. Nur Lieferverkehr ist gemäß der
Beschilderung erlaubt. Mehrmals täglich nutzten die Laster die
Strecke aber als bloße Durchfahrt von der Niederlassung zur Autobahn
und verstießen so gegen das Verbot, behaupten die Kläger. Schon die
Vorinstanzen hatten entschieden, als einzelne Bürger beziehungsweise
Grundstücksanlieger könnten sie nicht gegen das Unternehmen vorgehen.

Der BGH betonte, das Lkw-Durchfahrtsverbot sei nicht für bestimmte
Straßen angeordnet worden, um die Schadstoffkonzentrationen für die
dortigen Anlieger zu reduzieren - sondern grundsätzlich für das
gesamte Stadtgebiet, um allgemein die Luftqualität zu verbessern und
der Überschreitung von Immissionsgrenzwerten entgegenzuwirken. «Die
Kläger sind insoweit nur als Teil der Allgemeinheit begünstigt.» Der

Schutz von Einzelinteressen sei also nicht die Absicht des Verbots.