Die aktuellen Beitragssätze

Karlsruhe (dpa) - Vom Gehalt gehen diverse Euros schon ab, bevor das
Geld überhaupt auf dem Konto ankommt. Für gesetzliche Versicherungen
gibt es unterschiedlich hohe Beitragssätze. Die Beiträge werden dabei
grundsätzlich jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer
getragen, wobei es Ausnahmen gibt. Eine Übersicht:

- Gesetzliche Krankenversicherung: Der gesetzlich festgeschriebene
allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent der beitragspflichtigen
Einnahmen. Der ermäßigte Beitragssatz (ohne Krankengeldanspruch)
beträgt 14,0 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Zusätzlich
wird der krankenkassenindividuelle Zusatzbeitragssatz erhoben. Der
vom Bundesgesundheitsministerium bekanntgegebene durchschnittliche
Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2022 beträgt 1,3 Prozent.

- Soziale Pflegeversicherung: Der Beitragssatz beträgt 3,05 Prozent
der beitragspflichtigen Einnahmen bei Elten beziehungsweise 3,4
Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen bei Kinderlosen.
Besonderheit: Den Kinderlosenzuschlag tragen nur die Arbeitnehmer.

- Gesetzliche Rentenversicherung: Hier liegt der Satz bei 18,6
Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung. In der
knappschaftlichen Rentenversicherung sind es 24,7 Prozent.

- Arbeitslosenversicherung: Der Beitragssatz für die sogenannte
Arbeitsförderung beträgt 2,4 Prozent.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium