Pläne für Impfpflicht ab 18 nehmen Konturen an

Für wen soll eine Impfpflicht genau gelten? Welche Sanktionen sind
geplant? Und mit wie vielen Impfungen ist die Pflicht erfüllt? Diese
Fragen müssen im Bundestag noch geklärt werden. Jetzt gibt es
konkrete Vorschläge dazu.

Berlin (dpa) - Wenige Tage vor den ersten Beratungen über eine
Corona-Impfpflicht im Bundestag nehmen die Pläne der Befürworter
Konturen an. Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk
Wiese, der zusammen mit anderen Abgeordneten der Ampel-Koalition
Eckpunkte einer Impfpflicht ab 18 Jahren vorbereitet, nennt jetzt
Einzelheiten der Pläne: Die Pflicht sollte auf ein bis zwei Jahre
befristet sein, für nicht mehr als drei Impfungen gelten und über
Bußgelder durchgesetzt werden, sagt der Innen- und Rechtspolitiker
der Deutschen Presse-Agentur.

Wiese hatte am Freitag zusammen mit sechs Politikern von Grünen und
FDP in einem Brief an alle Bundestagsabgeordneten außer denen der AfD
einen Gruppenantrag für eine Impfpflicht ab 18 angekündigt. Es gehe
darum, «eine nachhaltige, verhältnismäßige und gleichzeitig
zielgerichtete Lösung zu finden», heißt es in dem Schreiben. Das sind

nun die ersten Details der Vorschläge, über die am Mittwoch im
Bundestag debattiert werden soll.

Pflicht für nur drei Impfungen

Zwei, drei oder am Ende sogar noch mehr? Es muss geklärt werden, wie
viele Impfungen für die Erfüllung der Pflicht notwendig sind. «Auf
der Grundlage der aktuellen Studien kann man sagen, dass man mit drei
Impfungen eine gute Grundimmunisierung gegen einen schweren Verlauf
erreicht hat», sagt Wiese. «Es kann später sein, dass es für den
einen oder anderen sicherlich sinnvoll ist, eine weitere
Boosterimpfung durchzuführen, zum Beispiel für Vorerkrankte oder
Ältere. Das sollte dann aber freiwillig sein.»

Befristung auf ein bis zwei Jahre

«Diese Impfpflicht sollte nicht für immer gelten», sagt Wiese. «Es

kann sein, dass wir irgendwann eine so hohe Grundimmunität haben,
dass man die Impfpflicht nicht mehr braucht.» Bei der Länge der Frist
wollen sich die Abgeordneten auf den Rat von Experten verlassen. «Es
werden aber sicherlich nicht nur wenige Monate sein, sondern eher ein
bis zwei Jahre.»

Bußgeld als Hauptsanktion

Und über welche Sanktionen sollen Ungeimpfte zur Impfung bewegt
werden? «Stand heute wäre ich eher für ein reines Bußgeld», sag
t
Wiese. Nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten haben Bußgelder eine
Höhe von fünf bis 1000 Euro. «Bei Nichtzahlung könnte man auch ein

individuelles Zwangsgeld in Betracht ziehen», meint der
SPD-Politiker. «So könnte man bei der Höhe dann auch die persönlich
en
Lebensverhältnisse berücksichtigen.» Die Obergrenze für ein
Zwangsgeld liegt nach dem Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz bei 25 000
Euro.

Impfregister zu aufwendig

Die Umsetzung der Impfpflicht könnte über die Erfassung von Impfungen
in einem zentralen Register erfolgen. Dessen Aufbau ist aber
aufwendig und es gibt Bedenken von Datenschützern. «Für die aktuelle

Debatte ist das aus zeitlichen Gründen nicht sinnvoll», sagt Wiese.
Die Impfpflicht sei ja dazu gedacht, über den nächsten Herbst und
Winter zu kommen. Der Aufbau eines Impfregisters würde dafür zu lange
dauern. «Es gibt ein paar Ideen, wie man die Bürgerinnen und Bürger
trotzdem anschreiben kann: über die Krankenkassen oder auch über die
Kommunen, die die Meldedaten haben», sagt Wiese.