Corona-Beratungen: PCR-Tests, Kontaktverfolgung, Impfpflicht

Die Corona-Zahlen steigen weiter. Mit einer Verschärfung von
Maßnahmen ist bei den anstehenden Bund-Länder-Beratungen aber
zunächst nicht zu rechnen. Doch es gibt Klärungsbedarf bei wichtigen
praktischen Fragen.

Berlin (dpa) - Vor den Corona-Beratungen von Bund und Ländern an
diesem Montag zeichnen sich weder Verschärfungen noch Lockerungen der
bestehenden Pandemiemaßnahmen ab. Dafür rückt die Klärung
verschiedener praktischer Fragen rund um PCR-Tests, die
Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter und die bald
greifende einrichtungsbezogene Impfpflicht in den Mittelpunkt. Die
Gesundheitsminister der Länder sprachen sich am Samstag angesichts
knapper Laborkapazitäten für eine Priorisierung von PCR-Tests aus.
Sie beschlossen außerdem eine Konzentration der Kontaktnachverfolgung
auf Bereiche mit besonders gefährdeten Gruppen und plädierten dafür,

ein weniger striktes Vorgehen bei der einrichtungsbezogenen
Impfpflicht zu prüfen.

Die Zahl der festgestellten Corona-Neuinfektionen stieg unterdessen
weiter: Die Gesundheitsämter meldeten dem Robert Koch-Institut binnen
eines Tages 135 461 Fälle. Vor einer Woche waren es 78 022.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach sich in der
«Rheinischen Post» (Samstag) mit Blick auf die Bund-Länder-Beratungen

am Montag aber gegen eine Verschärfung von Maßnahmen aus. «Ich bin
dafür, dass wir die bestehenden Maßnahmen beibehalten, also nicht
ausweiten», sagte er. Er warnte zugleich vor einer Lockerung. «Wir
würden Öl ins Feuer gießen und die Welle beschleunigen.»

PCR-Tests

Angesichts der steigenden Zahl von Corona-Infektionen in Deutschland
sollen nicht mehr alle per Schnelltest positiv Getesteten einen
PCR-Test bekommen. Die Laborkapazitäten seien endlich, sagte
Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) als
Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz in Magdeburg nach einer
Schaltkonferenz mit ihren Kolleginnen und Kollegen. Im Gespräch ist,
dass vorrangig besonders gefährdete Gruppen und diejenigen, die diese
betreuen, etwa in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen, einen Anspruch
auf einen PCR-Test haben sollen. Für andere, die einen positiven
Schnelltest oder eine rote Kachel in der Corona-Warn-App aber keine
Symptome haben, könnte der Anspruch auf PCR-Nachtestung wegfallen.

Die konkrete Ausgestaltung, also etwa wer mit welchem Nachweis an
einer Teststelle PCR-berechtigt sein wird oder was gilt, wenn ein
Schnelltest positiv ist und gleichzeitig auch Symptome vorliegen, ist
noch offen. Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder
werden am Montag mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) über das Thema
beraten. Anschließend müssten die Corona-Testverordnung des Bundes
und Länderregelungen entsprechend angepasst werden.

Kontaktnachverfolgung

Lauterbach hatte sich mit Blick auf die immer weiter steigenden
Corona-Zahlen dafür ausgesprochen, auch die Kontaktnachverfolgung an
die neue Lage anzupassen. Die Gesundheitsminister der Länder, denen
die Gesundheitsämter unterstehen, streben das nun an: Die Ämter
sollen sich künftig auf die Kontaktnachverfolgung bei Corona-Fällen
im Klinik- und Pflegebereich und in Einrichtungen der
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung konzentrieren.

«Weitere Kontaktpersonen» müssen demnach damit rechnen, dass sie «i
n
der Regel mit deutlichem Zeitverzug oder nicht mehr durch die
zuständigen Behörden kontaktiert werden können», hieß es in ihrem

Beschluss am Samstag. Ursprünglich war der Inzidenzwert von 50
festgelegt worden, bis zu dem die Ämter es schaffen könnten, die
Kontakte von Infizierten abzutelefonieren. Das Personal wurde
inzwischen zwar aufgestockt, aber der Inzidenzwert liegt mittlerweile
bei über 700 und in manchem Landkreis schon bei deutlich über 1000.
«Das wird kein Gesundheitsamt mehr abarbeiten können, auch nicht mit
Hilfe der Bundeswehr», sagte Lauterbach.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht wurde Mitte
Dezember beschlossen: Beschäftigte in Einrichtungen mit
schutzbedürftigen Menschen wie Kliniken und Pflegeheime müssen bis
zum 15. März 2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Das
Gesundheitsamt kann sonst ein Tätigkeitsverbot aussprechen. Kritiker
hatten immer wieder Befürchtungen geäußert, dass durch die
Impfpflicht im bereits knapp besetzten Pflegebereich weitere
Arbeitskräfte verloren gehen könnten.

Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder fordern nun das
Bundesgesundheitsministerium dazu auf, gemeinsam mit den
Bundesländern «unverzüglich» alle offenen Fragen bei dem Thema zu
klären, etwa für wen ganz genau die Impfpflicht gelten soll, welche
Ausnahmen es gibt und wie Betroffene angehört werden. Zudem solle
geprüft werden, ob nicht vor einem Tätigkeitsverbot zunächst
Bußgelder verhängt werden könnten.

Sie sprechen sich außerdem dafür aus, den Impfstoff von Novavax, den
es ab Ende Februar geben soll, vorrangig nicht geimpften
Beschäftigten in den betroffenen Einrichtungen anzubieten und ihnen
dann auch genug Zeit für die zweite Impfung zu geben. Novavax könnte
für Skeptiker eine Alternative sein, weil er auf einer anderen
Technologie basiert als die bisher verfügbaren Corona-Präparate.