Verfassungsrat in Frankreich billigt Einschränkungen für Ungeimpfte

Paris (dpa) - Die in Frankreich geplanten scharfen Einschränkungen
für nicht gegen Corona Geimpfte haben grünes Licht vom Verfassungsrat
bekommen. Das Gericht stimmte dem Gesetz, das Ungeimpfte und
Nicht-Genesene von weiten Teilen des öffentlichen Lebens ausschließt,
am Freitag weitgehend zu. Die Richter verfügten allerdings, dass die
Regeln nur solange in Kraft bleiben dürfen, wie es die
Corona-Pandemie erfordere. Zudem darf Ungeimpften laut dem
Verfassungsrat, dem obersten Hüter der französischen Verfassung,
nicht der Zugang zu politischen Veranstaltungen verwehrt werden.

Damit wird in Frankreich ab Montag der von der Regierung erdachte
«Pass vaccinal» eingeführt, der in etwa der deutschen 2G-Regelung
entspricht. Diesen Impf- oder Genesenennachweis müssen Menschen in
Frankreich dann vorzeigen, wenn sie etwa Bars, Restaurants,
Kulturstätten und Sportveranstaltungen besuchen oder Fernzüge und
Fernbusse nutzen wollen. Wer sich bis Mitte Februar für eine erste
Impfung entscheidet, darf vorübergehend weiter einen negativen Test
als Zugangsvoraussetzung vorlegen.

Im Gegenzug sollen im Februar die Corona-Maßnahmen im Land gelockert
werden. Nach und nach sollen etwa die Maskenpflicht im Freien, die
Kapazitätsbeschränkungen für Sport- und Kultureinrichtungen sowie die

Homeoffice-Pflicht fallen. Auch Diskos sollen ab Mitte Februar wieder
öffnen können. Laut Frankreichs Premierminister Jean Castex schützt
die hohe Impfquote im Land die Krankenhäuser vor Überlastung - trotz
derzeit sehr hoher Infektionszahlen. Zuletzt lag die
Sieben-Tage-Inzidenz, das heißt die Zahl der registrierten
Infektionen auf 100 000 Einwohner binnen einer Woche, bei über 3300.
Am Freitag wurden 400 851 Neuinfektionen festgestellt.