Ärzteverband: Anfang Februar wird es eng in den Kliniken

Berlin (dpa) - Bei weiter so rasant steigenden
Corona-Infektionszahlen sieht die Ärzteorganisation Marburger Bund
die Kliniken bereits in wenigen Tagen an ihrer Belastungsgrenze.
«Spätestens Anfang Februar wird es in den Krankenhäusern
deutschlandweit sehr eng werden, wenn die Infektionszahlen weiterhin
in diesem Tempo steigen», sagte die Vorsitzende Susanne Johna den
Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag). Dabei gehe es nicht nur
um steigende Patientenzahlen. «Wir erwarten, dass in den kommenden
Wochen sehr viele Beschäftigte des ärztlichen und pflegerischen
Personals ausfallen werden, weil sie sich infiziert haben und in
Isolation müssen.» Das gelte für den ambulanten Versorgungsbereich
genauso wie für den stationären.

Weiter steigende Infektionszahlen könnten dazu führen, «dass die
Versorgung der Bevölkerung nicht mehr dem üblichen Standard
entsprechen wird», sagte Johna. Anders als in der ersten
Pandemiewelle gehe es jetzt nicht mehr um zu wenig Technik oder zu
wenige Beatmungsgeräte. «Das Personal ist der Engpass.»

Auch der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste warnt
angesichts der sich verschärfenden Personalnot bei Pflegekräften vor
einer Gefährdung der Versorgung. Ihr Präsident Bernd Meurer sagte der
«Welt am Sonntag»: «Ohne zusätzliche Kräfte - ob von der Bundeswe
hr
oder aus dem Katastrophenschutz - drohen erhebliche Gefahren für die
Versorgung.» Die Belastungsgrenzen seien erreicht und weitere
Personalausfälle nicht mehr verkraftbar. Der Verband vertritt 12 000
Pflegeheime und soziale Dienste.

Die Caritas Altenhilfe, die 72 Senioreneinrichtungen in drei
Bundesländern betreibt, forderte eine Aussetzung der Impfpflicht für
das Pflegepersonal. «Angesichts der relativ milden Verläufe durch die
Omikron-Variante und der aktuellen Personalverknappung ist eine
Impfpflicht für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen nicht mehr
vertretbar und muss ausgesetzt werden, bis es eine Entscheidung zur
allgemeinen Impfpflicht gibt», sagte eine Sprecherin der Zeitung.
Bis zum 15. März müssen Beschäftigte in Gesundheits- und
Pflegeeinrichtungen laut Bundesgesetz einen Nachweis über eine
abgeschlossene Impfung, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches
Attest ihrer Nicht-Impfbarkeit vorlegen.