Krankenkassen: 2021 starker Anstieg der Kinderkrankengeld-Anträge

Sowohl die Techniker Krankenkasse als auch die Barmer haben im
vergangenen Jahr einen starken Anstieg der Anträge auf
Kinderkrankengeld registriert.

Schwerin (dpa/mv) - Die Krankenkassen Techniker (TK) und Barmer haben
im Jahr 2021 im Nordosten deutlich mehr Anträge auf Kinderkrankengeld
erhalten als im Vorjahr. In Mecklenburg-Vorpommern sei die Zahl der
Anträge im Jahresvergleich von 21 300 auf 38 500 Anträge gestiegen,

ein Sechstel davon entfalle zudem auf das zu Beginn des letzten
Jahres eingeführte Corona-Kinderkrankengeld, hieß es am Freitag von
der TK in Schwerin. Bei der Barmer liegen bisher zwar nur die Daten
bis einschließlich November vor, doch mit über 90 700
Kinderkrankengeldtagen ist laut der Versicherung bereits eine
Steigerung von mehr als 85 Prozent in Relation zum gesamten Jahr 2020
festzustellen.

Der TK zufolge hatten Eltern vor allem im ersten Halbjahr 2021 von
der Möglichkeit des Corona-Kinderkrankengeldes gebraucht gemacht.
«Das deckt sich mit Berichten aus den Kinderarztpraxen über vermehrte
Virusinfekte in den Sommermonaten 2021», sagte Manon Austenat-Wied,
Leiterin der TK-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern.

Der starke Anstieg zum Vorjahr wird von der Versicherung auch auf die
2020 besonders niedrigen Antragszahlen zurückgeführt. Demnach habe es
im ersten Corona-Jahr einen Lockdown-Effekt gegeben: Da die Eltern
ohnehin von zu Hause gearbeitet hatten, wurde demnach weniger
Krankengeld beantragt. Zudem verwies die TK auf die insgesamt
geringere Zahl sonstiger Erkrankungen bei Kindern im Jahr 2020
aufgrund der Kontaktbeschränkungen und Hygienemaßnahmen.

Die Barmer zog auf Basis ihrer Daten auch Rückschlüsse auf die
Arbeitsteilung unter den Eltern: «Beim Kinderkrankengeld zeigt sich
nach wie vor das Ungleichgewicht in den Familien.» Demnach wurde von
den Barmer-Versicherten hierzulande in mehr als 2 von 3 Fällen
Kinderkrankengeld durch Frauen beantragt.

Davon abgesehen hält Barmer-Landesgeschäftsführer Henning Kutzbach
viel von der Leistung: «Das Kinderkrankengeld erweist sich in der
Corona-Pandemie als echte Entlastung für Eltern. Sie können
Belastungen damit besser abfedern, wenn ihr Kind krank ist oder
aufgrund pandemiebedingter Maßnahmen wie Schul- und Kitaschließungen
betreut werden muss.»

Seit Jahresbeginn 2021 können gesetzlich versicherte Eltern je
Elternteil 30 Kinderkrankheitstage (60 Tage bei Alleinerziehenden)
mit Verweis auf Folgen der Pandemie beantragen. Bei mehreren Kindern
steigt der auf 2022 verlängerte Anspruch bei Alleinerziehenden auf
bis zu 130 Arbeitstage (je 65 bei zwei Elternteilen).