Keine Teilnahme an Holocaust-Gedenken - Klage von Chrupalla

Berlin (dpa) - An der jährlichen Holocaust-Gedenkveranstaltung am
kommenden Donnerstag im Bundestag werden viele AfD-Abgeordnete nicht
teilnehmen können. Ein Sprecher der Bundestagsverwaltung bestätigte
am Freitag, dass Abgeordnete, die weder geimpft noch genesen sind,
bei der Gedenkstunde auch nicht mit negativem Test auf die
Besuchertribünen ausweichen können, so wie das bei Plenarsitzungen
möglich ist.

Im Bundestag gelten seit vergangener Woche neue Corona-Regeln.
Zutritt zu Plenarsitzungen hat nur noch, wer einen Impf- oder
Genesenennachweis plus zusätzlichem Negativtest oder Booster
vorweisen kann. Abgeordnete, die die Bedingungen nicht erfüllen - das
sind vorwiegend AfD-Politiker - können mit negativem Test von der
Tribüne aus teilnehmen.

Die Bundestagsfraktionen hatten mit Ausnahme der AfD den neuen Regeln
zugestimmt. Diese sehen auch vor, dass es bei allen anderen
Veranstaltungen des Bundestages - und darunter fällt das
Holocaust-Gedenken - keine Ausnahmen von der 2G-plus-Regel, also auch
keine Ausweichmöglichkeit auf die Tribüne gibt. Darauf wies der
Sprecher hin.

Die AfD-Fraktion hatte vor dem Bundesverfassungsgericht bereits Klage
gegen die neuen Regeln eingereicht. Laut Klageschrift ist mehr als
die Hälfte der 80 Abgeordneten nicht geimpft. 28 davon hätten auch
keinen Genesenenstatus. Fraktionschef Tino Chrupalla habe sich nun
mit Blick auf die Holocaust-Gedenkveranstaltung am Donnerstag
persönlich der Klage angeschlossen, teilte die Fraktion am Freitag
mit. Ihm wäre es durch die zuletzt erfolgte Verkürzung des
Genesenenstatus nicht möglich daran teilzunehmen.