Weiterer Fall von Geflügelpest in Brandenburg

Potsdam (dpa/bb) - In Brandenburg ist ein weiterer Betrieb von der
Geflügelpest betroffen. Im Landkreis Havelland wurde in einer
Kleinsttierhaltung der Erreger H5N1 vom nationalen Referenzlabor, dem
Friedrich-Löffler Institut, nachgewiesen. Das teilte das
Verbraucherschutzministerium am Freitag mit. In der Hobbyhaltung mit
rund zehn Hühnern waren erhöhte Verluste aufgetreten. Es ist bereits
der fünfte Fall von Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbestand im Land

Brandenburg innerhalb weniger Wochen.

Das Veterinäramt des Landkreises hat entsprechende Maßnahmen
eingeleitet, unter anderem die Einrichtung einer Schutzzone im Radius
von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone im Radius
von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand. Die
betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen
informiert. In den Gebieten gelten unter anderem Beschränkungen für
die Geflügelhaltungen und eine Stallpflicht für Hausgeflügel.

Nach Angaben des FLI läuft derzeit in Europa die bisher stärkste
Geflügelpestepidemie ab. Die Seuche - umgangssprachlich auch
Vogelgrippe genannt - ist für Hausgeflügel hochansteckend. Ein
Erkrankungsfall beim Menschen ist in Deutschland laut Ministerium
bisher nicht aufgetreten. Die Gefahr eines Eintrages des
Geflügelpesterregers in Geflügelhaltungen wird durch das FLI
weiterhin als sehr hoch eingeschätzt. Das Ministerium in Potsdam
appellierte an die Geflügelhalter, alle Biosicherheitsmaßnahmen
strikt einzuhalten und die Stallpflicht konsequent zu beachten.