VGH gibt Studenten recht - Corona-Verordnung teils rechtswidrig

Mannheim (dpa/lsw) - Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
(VGH) hat einem ungeimpften Studenten recht gegeben und einen Teil
der Corona-Verordnung ab Montag außer Vollzug gesetzt. In einem am
Freitag veröffentlichten Beschluss hieß es, das Einfrieren der
Alarmstufe II durch die Corona-Verordnung der Landesregierung, das
für nichtimmunisierte Studierende zum weitgehenden Ausschluss von
Präsenzveranstaltungen führe, sei voraussichtlich rechtswidrig.