Bislang 90 Anträge von Kulturvereinen auf Liquiditätshilfe

Die Corona-Pandemie nimmt der Kultur wenigstens einen Teil des
Publikums. Kulturvereine geraten in Not. Das Land hilft bei Engpässen
- ein Verein in Halle hat sich so Luft verschafft.

Magdeburg/Halle (dpa/sa) - Sachsen-Anhalt unterstützt Kulturvereine,
die coronabedingt in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind. Aktuell
lägen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) insgesamt 90 Anträge
auf Liquiditätshilfen vor, teilte die Staatskanzlei in Magdeburg auf
Anfrage mit. Das beantragte Gesamtvolumen liege bei über 140 000
Euro. Bislang habe es 58 Bewilligungen über eine Gesamtsumme in Höhe
von rund 75 700 Euro gegeben. Drei Anträge seien von den
Antragstellern zurückgezogen oder sie seien abgelehnt worden.

Zu den begünstigten Vereinen gehört das Künstlerhaus Goldener Pflug
e.V. in Halle. Vertreter verschiedener Kunstrichtungen - von Malern
über Bildhauer, eine Grafikerin, eine Lektorin bis zu einer
Buchkünstlerin - schlossen sich 2012 unter dem Dach eines unsanierten
Renaissance-Hauses in der Innenstadt von Halle zusammen. «Alle
standen in der Not, dass sie keinen Raum hatten», sagte die Malerin
und Bildhauerin Sabine Kunz. Sie entwickelten eine Gemeinschaft,
organisierten Ausstellungen und Veranstaltungen im Haus und
außerhalb. Der erst im vergangenen Jahr gegründete Verein wurde aber
doch von Corona ausgebremst.

«Wir sahen uns nicht mehr, wir konnten uns nicht mehr besprechen»,
sagte Kunz. Veranstaltungen fielen aus, alles Spontane sei
weggefallen. «Jeder hatte seine eigenen Probleme.» Viele hatten nicht
mehr die Einnahmen, um die Ateliermiete zu zahlen. Die
Liquiditätshilfe von 10 000 Euro verschaffe dem Verein nun Luft.

Zum einen könne man überlegen, wie es genau weitergeht, welche
Formate praktikabel seien. Und es gehe auch um praktische Dinge:
Video-Konferenzen, die nicht nach 45 Minuten abbrechen, die weitere
Finanzierung der Internetseite, einen Briefkasten, einen
Steuerberater.

Das Land hat zwei verschiedene Hilfsangebote für die Kulturvereine:
Anträge für eine erweiterte Liquiditätshilfe waren ab Mitte September

bis zum 17. Dezember 2021 möglich. Anträge für eine
Liquiditätspauschale sind noch bis Ende Juni 2022 möglich. Ziel ist
jeweils, den Fortbestand der Kulturvereine zu sichern und
Liquiditätsengpässe zu minimieren. Derzeit befindet sich die IB
mitten in der Bearbeitung der Anträge.

Laut der Staatskanzlei werden Anträge von gemeinnützigen Vereinen aus
den unterschiedlichsten Sparten gestellt, etwa von Traditions- und
Heimatpflegevereinen, von Kinder- und Jugendkulturvereinen sowie
Musikvereinen. Sabine Kunz hob hervor, was sie für viele andere auch
für wichtig hält: Die Antragstellung sei gut zu bewältigen gewesen.

Die Bearbeiterin bei der IB sei genau auf die Situation des Vereins
eingegangen und habe Schritt für Schritt geholfen.