Auftrag für landeseigene Corona-Teststellen muss neu vergeben werden

Berlin (dpa/bb) - Die Berliner Vergabekammer hat Entscheidungen des
Senats bei der Auftragsvergabe für den Betrieb landeseigener
Corona-Teststellen in Berlin als rechtswidrig kritisiert. Das teilte
die Senatsverwaltung für Wirtschaft am Donnerstag auf Anfrage mit.
Das Vergabeverfahren muss demnach wiederholt werden. Zuerst hatte der
RBB darüber berichtet. Die Kammer beanstandete, dass bei der Vergabe
zuletzt nur das Angebot des Unternehmens 21DX aus München
berücksichtigt worden sei. Dagegen hatte sich ein Konkurrent gewehrt.

«Die Vergabekammer hat beschlossen, dass zum einen der Ausschluss der
Antragstellerin aus dem Vergabeverfahren rechtswidrig war», so die
Wirtschaftsverwaltung. Zum anderen müsse die Bewertung der Angebote
wiederholt werden. «Die Vergabekammer hat gleichfalls beschlossen,
dass die Interimsvergabe aus dem November rechtswidrig war, da der
Antragsgegner nur ein Unternehmen zur Abgabe eines Angebots
aufgefordert hat.» Die Entscheidungen seien noch nicht rechtskräftig.

Der Auftrag für «Einrichtung und Betrieb von stationären Testzentren,

Durchführung der Tests sowie flankierende Dienstleistungen» war im
März 2021 öffentlich ausgeschrieben worden. Zu einem regulären
Zuschlag kam es wegen eines sogenannten Nachprüfungsantrags von
Seiten der Konkurrenz zunächst nicht, wie die Kammer in ihrem
Beschluss vom Dienstag erläutert, der der dpa vorliegt.

Allerdings ging der Auftrag der Gesundheitsverwaltung mehrfach
interimsmäßig an 21DX. Das Konkurrenzunternehmen, dem die
Vergabekammer nun Recht gegeben hat, wurde Anfang November über den
Ausschluss seines Angebots informiert, weil es die erforderliche
Eignung nicht nachgewiesen habe. Das sah die Vergabekammer jedoch
anders. Gegen ihre Entscheidung könne innerhalb einer Frist von zwei
Wochen Beschwerde beim Kammergericht eingelegt werden, heißt es in
dem Beschluss.