Landesregierung verteidigt Corona-Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte

Potsdam (dpa/bb) - Brandenburgs Gesundheitsministerin
Ursula Nonnemacher (Grüne) hat die Corona-Ausgangsbeschränkungen fü
r
Ungeimpfte in Hotspots mit hohen Infektionszahlen verteidigt. «Unsere
Maßnahmen hier halten sich genau an die vom Bundesverfassungsgericht
geforderten Ausnahmetatbestände», sagte Nonnemacher am Donnerstag im
Gesundheitsausschuss des Landtags. Die Regelung sei verhältnismäßig,

weil sie nur in denjenigen Landkreisen und kreisfreien Städten mit
einer sehr hohen Sieben-Tage-Inzidenz auftrete, und es gebe genaue
Kriterien, wann sie wieder außer Kraft trete. Derzeit gilt die
Ausgangsbeschränkung in 10 von 14 Kreisen und in Potsdam.

Die AfD-Abgeordnete Sabine Barthel wollte wissen, wie Nonnemacher die
nächtliche Ausgangsbeschränkung nur für ungeimpfte Menschen
rechtfertigt. Wenn die neuen Corona-Infektionen je 100 000 Einwohner
in einer Woche in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt an drei
Folgetagen über 750 liegen und zugleich der Anteil der Intensivbetten
mit Covid-19-Patienten mindestens bei zehn Prozent ist, dürfen
Menschen ohne Corona-Impfung von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr nicht auf
öffentliche Straßen und Plätze. Das Bundesverfassungsgericht hatte im

November die Maßnahmen der Corona-Notbremse nicht beanstandet

Der Gesundheitsausschuss des Landtags billigte die seit Montag
geltenden schärferen Corona-Regeln im Nachhinein. Die Mehrheit der
Koalitionsfraktionen von SPD, CDU und Grünen stimmte für die
Änderungen, zu denen die Einführung der 2G-plus-Regel in Gaststätten

und die FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen Bussen und Bahnen gehören.
Nonnemacher verwies darauf, dass die Entscheidungen der
Ministerpräsidentenkonferenz von Experten untermauert seien.
Linke-Gesundheitspolitiker Ronny Kretschmer kritisierte, dass
Brandenburg bei der 2G-plus-Regel in Gaststätten einen Sonderweg
geht. Nach einem Kompromiss mit der CDU tritt sie außer Kraft, wenn
die Belastung der Krankenhäuser mit Covid-19-Patienten zurückgeht.