Baden-Württemberg hält an 2G-Regel im Einzelhandel fest

Stuttgart (dpa) - Anders als in Bayern will die
baden-württembergische Landesregierung an der 2G-Regelung im Handel
festhalten. «Einen entsprechenden Eilantrag hat der
Verwaltungsgerichtshof (VGH) erst am 12. Januar erneut zurückgewiesen
und unsere Vorgaben für die 2G-Regel insofern bestätigt», sagte eine

Sprecherin des Staatsministeriums der «Heilbronner Stimme» und dem
«Südkurier» mit Blick auf die Vorgaben im Südwesten und die
Überprüfung durch den VGH in Mannheim.

Die Entscheidung des bayerischen Gerichts, die 2G-Regel für den
Einzelhandel vorläufig außer Kraft zu setzen, beruhe allein auf einer
nicht hinreichend bestimmten Reichweite der angegriffenen Regelung in
der Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, erklärte die
Sprecherin. In Bayern sei demnach nicht klar genug definiert worden,
welche Ladengeschäfte unter die Zugangsbeschränkung nach Maßgabe der

2G-Regel fallen und welche dagegen als Ladengeschäfte zur Deckung des
täglichen Bedarfs ausgenommen seien. Problem sei damit die konkrete
Umsetzung der 2G-Regel. Das könne nicht ohne Weiteres auf die
Corona-Verordnung in Baden-Württemberg übertragen werden.

Von der Wirtschaft im Südwesten kommt hingegen Druck, für
einheitliche Regeln in Bayern und Baden-Württemberg zu sorgen und die
2G-Regel im Handel in Baden-Württemberg ebenfalls aufzuheben.

Im Südwesten gilt für den Einzelhandel derzeit 2G - Zutritt haben
somit nur Geimpfte oder Genesene. Der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof hatte diese 2G-Regel im Einzelhandel am
Mittwoch vorläufig außer Vollzug gesetzt, woraufhin Bayerns
Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) ankündigte, 2G im Handel
komplett auszusetzen.

Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim soll in
Kürze über mehrere Anträge gegen das Abweichen von den bisherigen
Schwellenwerten für Einschränkungen entscheiden. Davon wären unter
Umständen auch 2G-Vorgaben im Handel und anderen Bereichen betroffen.