Urteil in Bayern - Kammern für Ende von 2G im Einzelhandel im Südwesten

München/Stuttgart (dpa/lsw) - Nachdem der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof die 2G-Regel für den Einzelhandel im Freistaat
außer Vollzug gesetzt hat, drängen die Industrie- und Handelskammern
in Baden-Württemberg auf das Ende dieser Regel auch im Südwesten.
«Auch in Baden-Württemberg muss diese umsatzhemmende 2G-Regelung
dringend abgeschafft werden», forderte Anje Gering,
Hauptgeschäftsführerin der IHK Bodensee-Oberschwaben am Mittwoch. Sie
sieht nach der Entscheidung des Bayerischen Gerichts auch die
baden-württembergische Landesregierung unter Zugzwang, da sonst in
den Grenzregionen ein wettbewerbsverzerrender Einkaufstourismus zu
befürchten sei.

2G bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene Zutritt haben. Bayerns
Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) hatte nach dem Urteil
gesagt, 2G im Handel werde komplett ausgesetzt. Bayern sei mit der
Zugangsbeschränkung einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz
gefolgt. Aber wegen der Abgrenzungsschwierigkeiten sei «nun die
Regelung wie in den Supermärkten die einfachere Alternative».
Herrmann betonte: «Die FFP2-Maskenpflicht im Handel gilt weiterhin
und bietet Schutz.»

Bund und Länder hatten die 2G-Regeln für den Einzelhandel Anfang
Dezember bundesweit vereinbart. Für Niedersachsen kippte das
Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Regeln bereits Mitte Dezember,
weil sie aus Sicht der Richter zur weiteren Eindämmung der
Corona-Pandemie nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen
Gleichheitsgrundsatz vereinbar seien.

Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stefan
Genth, sagte: «Bayern und Niedersachsen geben den Weg für die anderen
Bundesländer vor. 2G im Einzelhandel macht keinen Sinn und muss rasch
wieder abgeschafft werden.» Der Lebensmittelhandel zeige seit Beginn
der Pandemie, dass der Einkauf mit Maske, Abstand und Hygienekonzept
sicher sei. «Die politischen Entscheidungsträger in allen
Bundesländern und im Bund müssen sich korrigieren und 2G beim
Einkaufen rasch außer Kraft setzen.»