Gesundheitsämter sollen einrichtungsbezogene Impfpflicht umsetzen

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die ab Mitte März bundesweit geltende
einrichtungsbezogene Impfpflicht soll von den bereits stark
belasteten kommunalen Gesundheitsämtern umgesetzt werden. «Im Grunde
hat man das jetzt alles wunderbar auf die örtlichen Behörden
gedrückt», kritisierte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann
(CDU) am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Landtages in Düsseldorf
zu den Vorgaben der Bundesebene. Die Systematik des Gesetzes habe die
Arbeitgeber weitgehend «rausgelassen», die in den Tagen nach dem 15.
März nur die Ungeimpften in den betroffenen Bereichen melden müssten.

Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht sieht vor, dass
Beschäftigte in Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken und
Pflegeheimen bis zum 15. März nachweisen müssen, dass sie geimpft
oder genesen sind. Damit sollen Patientinnen, Patienten und
Pflegebedürftige besser vor einer Corona-Infektion geschützt werden.

In NRW gebe es keine andere Möglichkeit, als die Aufgabe an die
Gesundheitsämter zu geben, so Laumann. Das Land habe keine eigene
Landesstruktur dafür, werde die Gesundheitsämter aber nicht allein
lassen. Eine Arbeitsgruppe im Ministerium erarbeite Handreichungen
oder Leitfäden. «Aber es ist einfach, eine solche Impfpflicht ins
Gesetz zu schreiben. Die Umsetzung der Impfpflicht ist eine andere
Sache.»