Krebspatient scheitert mit Millionenklage gegen Pharmahersteller

München (dpa/lby) - Ein an Krebs erkrankter Mann ist vor dem
Landgericht München II mit einer Millionenklage gegen einen
Arzneimittelhersteller gescheitert. Der Kläger hatte argumentiert, er
sei durch das Blutdruck senkende Medikament an einem Analkarzinom
erkrankt. Chargen des Medikaments waren später wegen einer
Verunreinigung des dem potenziell krebserregenden Stoff
N-Nitrosodimethylamin (NDMA) zurückgerufen worden.

Nachdem das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
(BfArM) im Juli 2018 eine Information über den Rückruf herausgegeben
hatte, forderte er den Hersteller zur Zahlung eines Schadensersatzes
in Höhe von einer Million Euro auf.

Das Gericht wies nun die Klage ab. Der Kläger habe auch nach
ausdrücklichem Hinweis des Gerichts nichts Konkretes dazu
vorgetragen, wann genau er das Medikament tatsächlich eingenommen
hatte, hieß es zur Begründung. Daher musste auch keine Beweisaufnahme
durch Sachverständigen-Gutachten erfolgen zu der Frage, ob die
Einnahme des Medikamentes überhaupt die Ursache für das Karzinom
gewesen sein konnte, hieß es weiter.

Der Mann habe pauschal angegeben, er habe seit Dezember 2011 bis zur
Diagnose der Krebserkrankung im Jahr 2016 das Arzneimittel regelmäßig
eingenommen. Er hatte behauptet, sämtliche Chargen, aus denen er
Tabletten erhalten habe, seien von der Verunreinigung betroffen
gewesen. Die Herstellerfirma hatte dies bestritten. Damit fehle ein
konkreter Anhaltspunkt für eine Beweiserhebung, ob das Karzinom auf
die Einnahme zurückgehen konnte, urteilte das Gericht.