Staatsregierung setzt 2G-Regel für Handel nach Urteil komplett aus

München (dpa) - Die Staatsregierung will nach einem vorläufigen
Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) die 2G-Regel im
Einzelhandel nicht weiter anwenden. «Wir setzen in Bayern 2G im
Handel komplett aus und sorgen damit für eine schnelle und
praktikable Umsetzung der VGH-Entscheidung», teilte Staatskanzleichef
Florian Herrmann (CSU) unmittelbar nach Bekanntwerden der
Entscheidung am Mittwoch mit.

Bayern sei mit der Zugangsbeschränkung auf Genesene und Geimpfte (2G)
im Handel einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz gefolgt,
«aber wegen der entstandenen Abgrenzungsschwierigkeiten ist nun die
Regelung wie in den Supermärkten die einfachere Alternative».
Herrmann betonte zudem: «Die FFP2-Maskenpflicht im Handel gilt
weiterhin und bietet Schutz.»

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte einem Eilantrag einer
Inhaberin eines Lampengeschäfts in Oberbayern stattgegeben und die
2G-Regel vorläufig außer Vollzug gesetzt. Als Begründung führte das

Gericht an, dass aus der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit
ihrer nicht abschließenden Aufzählung nicht klar genug hervorgehe,
welche Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs von der
2G-Regelung ausgenommen seien und welche nicht.