Ausweis für Zugriff auf elektronische Patientenakte für Pflegekräfte

Düsseldorf (dpa/lnw) - Pflegekräfte, Hebammen und Physiotherapeuten
sollen künftig mit einem Ausweis auf elektronische Patientenakten
zugreifen können. Dazu startet das Land Nordrhein-Westfalen einen
Pilotbetrieb zur Ausgabe sogenannter elektronischer
Heilberufeausweise, wie das Gesundheitsministerium am Mittwoch
mitteilte. Dieser Ausweis wird demnach benötigt, um auf elektronische
Verordnungen, Patientenakten und Notfalldaten zuzugreifen. Bisher
können nur verkammerte Berufe im Gesundheitswesen einen solchen
Ausweis beantragen, also beispielsweise Ärzte, Zahnärzte,
Psychotherapeuten oder Apotheker.

«Mit dem Pilotprojekt für die Berufe der Pflege, der Geburtshilfe und
der Physiotherapie gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt hin zu
einer sicheren digitalen Vernetzung aller Berufsgruppen im
Gesundheitswesen», sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann
(CDU). Die Ausweise sollen beim elektronischen
Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragt werden können. Dieses
werde als gemeinsame Stelle der Länder bei der Bezirksregierung
Münster angesiedelt.

Zunächst können laut Mitteilung Beschäftigte, die ihre
Berufserlaubnis in Nordrhein-Westfalen erhalten haben, den
elektronischen Ausweis beantragen. Pflegekräfte, Hebammen und
Physiotherapeuten aus anderen Bundesländern sollen dann nach und nach
Zugang zum Register erhalten.