Holetschek: Frist für einrichtungsbezogene Impfpflicht überdenken

München (dpa) - Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU)
hat die Bundesregierung aufgefordert, die Frist zur Einführung einer
Impfpflicht für Mitarbeiter von Klinken, Altenheimen oder Arztpraxen
«gegebenenfalls noch einmal kritisch zu überdenken». Der Bund müsse

zunächst noch offene Fragen klären, sagte Holetschek der
«Mediengruppe Münchner Merkur tz» (Mittwoch). «Wer fällt unter di
ese
Impfpflicht konkret? Wie kann die pflegerische, medizinische und
hauswirtschaftliche Versorgung in den Einrichtungen im Einzelfall
aufrechterhalten werden? Was geht vor: Impfpflicht oder Versorgung?»

Bis zum 15. März müssen Beschäftigte in Gesundheits- und
Pflegeeinrichtungen laut Bundesgesetz einen Nachweis über eine
abgeschlossene Impfung, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches
Attest ihrer Nicht-Impfbarkeit vorlegen. Bundestag und Bundesrat
hatten dies Mitte Dezember beschlossen. Holetschek möchte jedoch
zuerst die allgemeine Impfpflicht zügig vorangetrieben sehen. «Erst
dann können meiner Meinung nach die Regelungen zur
einrichtungsbezogenen Impfpflicht sinnvoll vollzogen werden», sagte
Holetschek der Mediengruppe. Keinesfalls dürfe der Eindruck
entstehen, dass bestimmte Berufsgruppen einseitig mit Nachteilen
belastet würden.

Außerdem gebe es noch einen weiteren Grund, die Frist zu überprüfen:

Ende Februar werde der Impfstoff des Herstellers Novavax geliefert.
«Auch dieser Proteinimpfstoff - er basiert auf einer anderen
Technologie als die bisher verfügbaren Corona-Impfstoffe - kann
nochmal eine positive Rolle dabei spielen, manche Menschen von einer
Impfung zu überzeugen», erläuterte Holetschek der Mediengruppe. In
Bayern soll das Vakzin deshalb bevorzugt für Impfungen von
Beschäftigten in Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich zur
Verfügung stehen.