Regierungsfraktionen beantragen Fortführung der Corona-Notlage

Wiesbaden (dpa/lhe) - Die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen im
hessischen Landtag haben mit Blick auf die Corona-Krise eine
Fortführung der pandemischen Notlage beantragt. Damit solle der Weg
frei gemacht werden, um wie geplant drei Milliarden Euro zur
Bewältigung der gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen
Folgen der Corona-Pandemie in den Landesetat 2022 einzustellen,
teilten die beiden Fraktionsvorsitzenden Ines Claus (CDU) und Mathias
Wagner (Grüne), am Dienstag in Wiesbaden mit. Der Haushalt 2022 soll
Anfang Februar im Landtag beraten werden.

Aufgrund der andauernden und aktuell verschärften pandemischen
Situation und der unsicheren ökonomischen Rahmenbedingungen müsse die
Politik zur Krisenbewältigung fortgesetzt werden, erläuterten sie.
Von den geplanten drei Milliarden Euro sind 2,3 Milliarden konkret
für Corona-Hilfen vorgesehen, wie aus einer Aufstellung des
Finanzministeriums vom Dezember hervorgeht. Mit rund 700 Millionen
Euro sollen Steuerausfälle der Kommunen ausgeglichen werden.

Für das Hilfspaket sollen eine Milliarde Euro aus der allgemeinen
Rücklage entnommen und eine weitere Milliarde über Kredite finanziert
werden. Der Rest ergebe sich aus Mehreinnahmen aus der
Steuerschätzung, teilten die Fraktionen mit. Die Feststellung der
Notlage ist wichtig, um eine Ausnahme von der in Hessen gültigen
Schuldenbremse machen zu können.

Die Corona-Hilfen der hessischen Landesregierung müssen künftig alle
über den Kernhaushalt abgebildet und finanziert werden. Der
Staatsgerichtshof hatte im Oktober 2021 ein kreditfinanziertes
Sondervermögen zur Pandemie-Bewältigung als verfassungswidrig
eingestuft. Das Sondervermögen wurde zum 1. Januar 2022 abgewickelt.