Neue Quarantäne-Regelungen gelten im Nordosten

Schwerin (dpa/mv) - Ab sofort gelten in Mecklenburg-Vorpommern die
bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 7. Januar vereinbarten neuen
Quarantäne- und Isolationsregeln. Enge Kontaktpersonen von Menschen,
bei denen eine Corona-Infektion nachgewiesen wurde, sind demnach seit
Dienstag von der Quarantäne-Pflicht befreit, wenn sie geimpft oder
genesen sind. Das Gesundheitsministerium wies jedoch darauf hin, dass
diese Kontaktpersonen bis zu zwei Wochen auf etwaige Symptome achten
und bei Hinweisen auf eine Infektion einen PCR-Test durchführen
lassen sollen.

Für alle anderen, also Corona-Infizierte und nicht geimpfte oder
genesene Kontaktpersonen, gilt eine Quarantäne von 10 Tagen, die mit
einem negativen PCR- oder zertifizierten Antigentest nach 7 Tagen
beendet werden kann. Während bei infizierten Beschäftigten im
Gesundheitsdienst ein PCR-Test zur Verkürzung der Quarantäne
vorgeschrieben wird, ist laut Gesundheitsministerium für
Kontaktpersonen, die in der kritischen Infrastruktur arbeiten, eine
Arbeitsquarantäne möglich, sofern das Gesundheitsamt eine
Ausnahmegenehmigung erteilt.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) zufolge stellt die
Omikron-Variante des Coronavirus das Land durch steigende Fallzahlen
vor große Herausforderungen. «Es ist deshalb sehr wichtig, wie wir
die Isolation von Infizierten und die Quarantäne von engen
Kontaktpersonen gestalten», betonte die Politikerin am Dienstag in
Schwerin nach einer Sitzung des Landeskabinetts. Ziel sei es, das
notwendige Schutzniveau für die Bevölkerung zu gewährleisten, jedoch

zeitgleich das gesellschaftliche Leben aufrechtzuerhalten.