Impfnachweis wird angepasst - Zweitimpfung bei Johnson&Johnson nötig

Berlin (dpa) - Bis Anfang kommenden Monats sollen in Deutschland die
digitalen Impfnachweise an jüngste EU-Vorgaben sowie an Erkenntnisse
zur Wirksamkeit des Impfstoffs von Johnson&Johnson angepasst werden.
Umgesetzt werden soll damit die Vorgabe der Europäischen Union, nach
der Impfzertifikate in der EU künftig nur noch neun Monate nach der
Grundimmunisierung gegen das Coronavirus gültig sind, wie ein
Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums am Dienstag in Berlin
sagte. Im Zuge dessen sollen in Deutschland demnach auch geänderte
Vorgaben für eine Impfung mit dem Vakzin von Johnson&Johnson
umgesetzt werden.

Als geimpft mit vollständigem Grundschutz gilt man in Deutschland nun
erst dann, wenn auf die Johnson&Johnson-Erstimpfung eine zweite
Impfung erfolgt, so der Sprecher. Dies solle möglichst mit einem
mRNA-Vakzin wie dem von Biontech/Pfizer oder Moderna erfolgen, wie er
bekräftigte. Der vollständige Schutz ist etwa für die Einhaltung von

2G-Zugangsregeln nötig. Eine entsprechende Vorgabe gelte seit dem
Wochenende und solle nun technisch umgesetzt werden, sagte der
Sprecher.

Mit diesem Schritt soll einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission
nachgekommen werden. Diese empfiehlt allen Menschen ab 18 Jahren, die
eine erste Johnson&Johnson-Dosis erhalten haben, ihre Immunisierung
mit einer zweiten Impfstoffdosis mit einem mRNA-Impfstoff zu
optimieren. Die Optimierung der Immunisierung mit einem
mRNA-Impfstoff als zweite Impfdosis wird dabei unabhängig vom
Zeitpunkt der Erstimpfung empfohlen - aber mit einem Mindestabstand
von vier Wochen.

Laut der EU-weiten Zulassung für diesen Impfstoff hingegen ist für
die Grundimmunisierung nur eine Impfstoffdosis nötig - die Regeln in
Deutschland weichen somit künftig hiervon ab.

Eine Drittimpfung sei zudem auch nach Johnson&Johnson-Erstimpfung
sowie einer Zweitimpfung sinnvoll, auch hier idealerweise mit einem
mRNA-Impfstoff, so der Sprecher. Heute zählen in einigen
Bundesländern Johnson&-Johnson-Erstgeimpfte nach nur einer weiteren
Impfung schon als «geboostert», wenn es um 2G-plus-Regeln geht und
Eintritt nur Geimpften und Genesenen gestattet ist, die zudem
getestet sind oder eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.