Kehrtwende: Thüringen vertagt 2G plus in der Gastronomie

Eigentlich sollte der Zugang zur Gastronomie auch in Thüringen
verschärft werden - Geimpfte und Genesene sollten zusätzlich einen
negativen Corona-Test vorlegen. Den Beschluss von Bund und Ländern
setzt Thüringen nun aber vorerst nicht um.

Erfurt (dpa/th) - Thüringens Landesregierung verschiebt die
Einführung der 2G-plus-Regel in Restaurants, Cafés und Kneipen
voraussichtlich um zwei Wochen. Sie werde nicht wie geplant vom 23.
Januar an landesweit in der Gastronomie gelten, sondern wie bisher
nur in Hotspot-Regionen mit einer Inzidenz ab 1000, sagte
Regierungssprecher Falk Neubert am Dienstag in Erfurt. Damit kann das
Gastgewerbe weiterhin Besucher empfangen, die geimpft oder genesen
sind. Eine zusätzliche Testpflicht wie bei 2G plus besteht in
Thüringen damit weiterhin nicht.

Vor allem CDU und FDP, aber auch Industrie- und Handelskammern hatten
das gefordert. Sie reagierten erleichtert. FDP und CDU übten jedoch
Kritik und sprachen von einem Zick-Zack-Kurs der Regierung.

Bund und Länder hatten sich in der ersten Januarwoche auf eine
deutschlandweite 2G-plus-Regel für die Gastronomie verständigt.
Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte danach angekündigt, dass
Thüringen ab 23. Januar diesen Beschluss umsetzen werde.

Neubert begründete die überraschende Vertagung durch die
Landesregierung unter anderem mit der nächsten
Ministerpräsidentenkonferenz. Sie ist laut dem Bund-Länder-Beschluss
vom 7. Januar für kommenden Montag geplant. Nötige Anpassungen
könnten dann in der nächsten Thüringer Verordnung getroffen werden.
Zudem liefen Prüfungen, welche Auswirkungen die Coronavirus-Variante
Omikron in Thüringen haben werde.

Mit der 2G-plus-Regelung für die Gastronomie in Corona-Hotspots sei
Thüringen schließlich auch für den Fall gerüstet, «dass die
Infektionszahlen wieder deutlich ansteigen», so der
Regierungssprecher. Die seit Tagen sinkende Sieben-Tage-Inzidenz im
Freistaat zeige zudem, dass die bisherige Corona-Verordnung wirke.
Sie solle nun ab Sonntag in zwei Punkten verändert und ansonsten
fortgeschrieben werden, sagte der Regierungssprecher. Neubert wollte
sich nicht festlegen, bis wann sie genau gelten wird.

Eine Änderung betrifft nach seinen Angaben die Teilnehmerzahl bei
Demonstrationen, die andere die neuen Quarantäneregeln, auf die sich
Bund und Länder verständigt hatten. Aufgehoben werden soll in
Thüringen die Begrenzung auf 35 Teilnehmer bei Versammlungen und
Demonstrationen unter freiem Himmel. Nach bisherigen Angaben sollen
Kundgebungen jedoch weiterhin - bis auf genehmigte Ausnahmen - nur
ortsfest durchgeführt werden. Teilnehmer müssten den Mindestabstand
einhalten und eine medizinische Maske oder FFP-2-Maske tragen.

Die Quarantäne-Regel für Kontaktpersonen und die Isolierung
Infizierter wird vereinfacht und verkürzt. Ausgenommen von der
Quarantänepflicht sind danach Menschen ohne Corona-Symptome, die
geboostert sind oder bei denen die vollständige Impfung oder eine
Genesung nicht länger als drei Monate zurückliegen. Für alle anderen

Kontaktpersonen gelte eine Quarantäne-Dauer von zehn Tagen, die durch
einen negativen Test auf sieben Tage bei Erwachsenen und fünf Tage
bei unter 18-Jährigen verkürzt werden kann.

Zu der vertagten 2G-plus-Regel erklärte der Fraktionsvorsitzende der
oppositionellen CDU-Fraktion, Mario Voigt: «2G plus wäre nichts
anderes als ein stiller Lockdown für die Thüringer Gastronomie
gewesen.» Eine weitere Verschärfung hätte einen wirtschaftlichen
Betrieb für viele Gastronomen unmöglich gemacht. Der Sprecher der
FDP-Gruppe im Landtag, Thomas Kemmerich, erklärte, «der Stil, «Rein
in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln», ist einer Regierung
unwürdig.»