Krankschreibung am Telefon bei andauernder Pandemie vor Verlängerung

Berlin (dpa) - Die Möglichkeit zur Krankschreibung am Telefon bei
leichten Atemwegsinfektionen soll bei fortdauernder Corona-Pandemie
verlängert werden. Das gelte auch für weitere Sonderregelungen, durch
die Kontakte reduziert und Praxen entlastet würden, sagte der
Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, Josef Hecken, am
Dienstag in Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das für die
Regelung von Leistungen zuständige Spitzengremium im
Gesundheitswesen. Zugleich warnte Hecken vor frühzeitiger Entwarnung
in der Corona-Lage.

Derzeit können - momentan noch befristet bis 31. März - Patientinnen
und Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen telefonisch bis zu
sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Die
Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder hatten am
Montagabend in einer Schalte das Bundesgesundheitsministerium
gebeten, eine weitere Verlängerung der Regelungen zur telefonischen
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Atemwegserkrankungen zu prüfen.

Hecken sagte, der Bundesausschuss werde im Rahmen seiner
Zuständigkeiten die wichtigsten der derzeit bis zum 31. März 2022
laufenden Corona-Sonderregelungen bei Fortdauer der Pandemie
«selbstverständlich auch unabhängig von dem Beschluss der
Gesundheitsminister» verlängern. «Denn die aktuelle Situation lässt

keine Experimente zu», so Hecken. Der Ausschuss habe die mit Beginn
der Pandemie 2020 eingeführte Regelung schon wiederholt verlängert.
Hecken nannte zudem die während der Pandemie geschaffene Möglichkeit
der Videobehandlung im Bereich der Heilmittelversorgung und die
Sonderregelungen beim Entlassmanagement. Krankenhausärztinnen und
-ärzte können demnach eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 14 Tage 
nach
Entlassung bescheinigen.

Hecken warnte vor Leichtfertigkeit in der aktuellen Pandemiephase.
«Die unglaublich hohe Anzahl von Neuinfektionen durch die
Omikron-Virusvariante ist herausfordernd für unser
Gesundheitssystem», sagte er. «Wir müssen Arztpraxen und
Krankenhäuser nach wie vor entlasten und vermeidbare direkte Kontakte
verringern.» Konsequentes Handeln zur Eindämmung des
Infektionsgeschehens habe weiter «oberste Priorität».