Dehoga: Corona-Regelung für Hotellerie nicht praxistauglich

Wiesbaden (dpa/lhe) - Die Regelungen in der Corona-Pandemie sind nach
Auffassung des Hotel- und Gastronomieverbandes Dehoga für die
hessische Hotellerie nicht praxistauglich und zu kompliziert. Während
es in der Gastronomie ein einheitliche Linie gebe, stünden
Hotelmitarbeiter vor einer Vielzahl von Fragen, sagte der
Dehoga-Geschäftsführer Julius Wagner der Deutschen Presse-Agentur.
Sie müssten in Nicht-Hotspot-Regionen prüfen, ob die 3G-, 2G- oder
2G-plus-Regel anzuwenden ist, ob der Gast aus privaten Gründen, als
Tourist oder aus beruflichen Gründen kommt. Treffe sich ein
übernachtender Tourist zum Frühstück mit einem Bekannten, gelte für

den einen die 2G-Regel, für den anderen wegen der Bestimmungen in der
Gastronomie die 2G-plus-Regel.

«Das macht es unnötig noch komplizierter», sagte Wagner. «Wir hät
ten
es für vernünftig gehalten, die Gastronomie und die Hotellerie gleich
zu behandeln.» Theoretisch vereinfachten sich durch eine Einstufung
als Hotspot die Kontrollen durch die Verschärfungen, allerdings
könnten dann auch weniger Menschen kommen.

Eine Kommune gilt in Hessen als Hotspot, wenn an drei
aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz über dem Wert 350 liegt. Ab
diesem Dienstag gilt dies nach Angaben des Sozialministeriums für 19
Kreise und kreisfreie Städte.