Erneut Tausende Menschen auf der Straße gegen Corona-Maßnahmen

Montagabend in Deutschland - erneut stehen sich Tausende Bürger auf
der Straße gegenüber. Die meisten protestieren gegen die Vorgaben zum
Schutz gegen das Coronavirus, andere verteidigen die Maßnahmen.
Gefordert ist vor allem die Polizei.

Berlin (dpa) - Wie an den vorhergehenden Montagen haben am Abend in
ganz Deutschland Tausende Menschen gegen Corona-Maßnahmen und eine
mögliche Impfpflicht demonstriert. Die Proteste waren von einem
großem Polizeiaufgebot und vielerorts auch von Gegendemonstrationen
begleitet. Es kam zunächst nur vereinzelt zu Zwischenfällen. Mehrfach
wurden Versammlungen aufgelöst, weil die Polizei keinen
Versammlungsleiter feststellen konnte oder etwa gegen die
Mund-Nasen-Schutz-Pflicht verstoßen wurde.

In Berlin protestierten nach Angaben der Polizei tausende Menschen
gegen die Corona-Maßnahmen. Eine der größeren Demos zog vom
Alexanderplatz Richtung Brandenburger Tor, dort setzten sich laut der
Transparente «Geimpfte und Ungeimpfte gegen die Impfpflicht» ein. Nur
wenige Menschen trugen Maske. Aus einem Lautsprecher-Wagen tönte:
«Merkel, Spahn, Steinmeier, Drosten in den Knast». Vor dem
ZDF-Hauptstadtstudio stoppte der Zug für eine Zwischenkundgebung. Ein
Redner beschimpfte die «deutschen Medien», die «gleichgeschaltet»
seien wie 1933, er sprach auch von «Lügenpresse».

In Thüringen waren nach ersten Angaben der Landespolizeidirektion an
zahlreichen Orten mehr als 21 000 Menschen bei Versammlungen dabei.
In Bayern protestierten Zehntausende Menschen bei weit mehr als
hundert Versammlungen, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur
bei den Polizeipräsidien ergab. Hohe Teilnehmerzahlen meldete die
Polizei auch aus Baden-Württemberg. In Rottweil nahmen etwa 1400
Demonstranten an einem nicht angemeldeten Zug durch die Stadt teil,
sagte ein Sprecher. In Ravensburg und Friedrichshafen beteiligten
sich jeweils mehr als 1000 Menschen an ebenfalls nicht angemeldeten
Versammlungen.

In Mecklenburg-Vorpommern heizte sich in der Rostocker Innenstadt die
Stimmung nach einer Versammlungsauflösung auf, an zwei Kreuzungen
fuhr die Polizei mit Wasserwerfern auf. Die Demonstranten wurden
eingekesselt. Schätzungsweise ein Dutzend Störer wurde von Polizisten
vorläufig festgenommen. Außerdem wurden Eltern mit Kindern
aufgefordert, die Versammlung zu verlassen. Insgesamt waren rund 3000
Demonstranten und Gegendemonstranten zusammengekommen, in der
Landeshauptstadt Schwerin rund 2400.

Auf dem Greifswalder Markt stellten Bürger mehr als 1500 Kerzen zum
Gedenken an die Corona-Toten im Nordosten auf. «Wir wollen zeigen,
dass Corona Realität ist», sagte Michael Steiger vom Bündnis
«Greifswald für Alle». Es seien 1582 Lichter - entsprechend der Zahl

der Todesfälle, die nach Angaben des Landesamtes für Gesundheit und
Soziales in Zusammenhang mit einer Corona-Infektion gemeldet wurden.

Im brandenburgischen Cottbus löste die Polizei eine Demonstration mit
rund 2500 Teilnehmern mangels Versammlungsleiter auf. In einem Fall
musste die Polizei nach eigenen Angaben wegen Widerstands Reizgas
einsetzen. In der Kölner Innenstadt trafen unterdessen je rund 1000
Gegner der Corona-Schutzmaßnahmen und Teilnehmer einer
Gegendemonstration unter dem Motto «Köln ist solidarisch» aufeinander

- laut Polizei zunächst ohne nennenswerte Zwischenfälle.

In den einzelnen Bundesländern gelten sehr unterschiedliche Regeln
dazu, unter welchen Pandemie-Bedingungen - zum Beispiel mit Blick auf
Teilnehmerzahlen - nicht angemeldete Versammlungen oder sogenannte
«Spaziergänge» geduldet werden. In Magdeburg verlas die Polizei etwa

per Lautsprecher die gültige Allgemeinverfügung, nach der nicht
angemeldete Proteste nur noch «ortsgebunden» stattfinden dürfen -
Protestzüge durch die Stadt sind untersagt.

Gegen das Verbot nicht angemeldeter Corona-Demonstrationen in der
Gemeinde Bretten hat sich ein Mann erfolgreich mit einem Eilantrag
vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe durchgesetzt. Der Beschluss gilt
nach Angaben vom Montag aber erstmal nur für den Antragsteller und
ist noch nicht rechtskräftig (Az. 14 K 119/22). Die Kommune hatte bis
Ende Januar «alle mit generellen Aufrufen zu «Montagsspaziergängen»

oder «Spaziergängen» in Zusammenhang stehenden, nicht angezeigten und

nicht behördlich bestätigten Versammlungen und Ersatzversammlungen»
untersagt. Ein Verbot müsse sich jedoch in den Grenzen der
Verhältnismäßigkeit halten, befand das Gericht.