Kriterien für Johnson&Johnson-Impfungen geändert

Hannover (dpa/lni) - Wer bislang nur einmal mit dem Impfstoff Janssen
von Johnson&Johnson gegen Corona geimpft ist, gilt ab sofort auch in
Niedersachsen nicht mehr als vollständig geimpft. Auf eine
entsprechende Neuregelung des Bundes machte das niedersächsische
Gesundheitsministerium am Montag aufmerksam. Die Behörde verwies auf
Angaben des Paul-Ehrlich-Institutes im Rahmen der geänderten
Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung.

Allen Betroffenen empfahl das Ministerium zur Vervollständigung der
Grundimmunisierung «dringend» eine zweite Impfung mit einem
mRNA-Impfstoff vier Wochen nach der Impfung mit Janssen. Mit der
Änderung sei nun auch beim Johnson&Johnson-Impfstoff rechtlich erst
die dritte Impfung als Auffrischungsimpfung (Booster) zu betrachten.

Das bedeutet, dass auch diejenigen, die nach der ersten Impfung mit
Johnson&Johnson bereits eine zweite erhielten, nicht länger als
«geboostert» gelten. Auch sie müssen damit bei der 2G-plus-Regelung
zusätzlich einen Negativ-Test vorlegen.