Verschärfte Maskenpflicht am Uniklinikum in Kiel und Lübeck

Kiel/Lübeck (dpa/lno) - Zum Schutz der Patienten und Beschäftigten in
der Corona-Pandemie verschärft das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein (UKSH) ab sofort die Regeln zur Maskenpflicht.
Patienten, Besucher, Begleitpersonen, Handwerker sowie alle weiteren
Personen, die das Klinikum als Externe aufsuchen, müssen in allen
Gebäuden in Kiel und Lübeck jetzt mitgebrachte FFP2-Masken tragen,
wie das UKSH am Montag mitteilte. Bisher waren auch sogenannten
OP-Masken zugelassen. In den Wartebereichen der Ambulanzen ist es
nicht erlaubt, zu essen oder zu trinken.