Ministerium: Abschlagszahlungen für Überbrückungshilfe IV starten

Berlin (dpa) - Der Bund zahlt in dieser Woche die ersten
Abschlagszahlungen der Überbrückungshilfe IV an coronageschädigte
Unternehmen aus. Die Firmen können 50 Prozent der beantragten
Zuschüsse bekommen, maximal aber 100 000 Euro im Monat. Damit werde
die Zeit bis zur regulären Bewilligung des Antrags überbrückt,
erklärte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums am Montag auf
Anfrage. «Es gibt bei der Umsetzung der Überbrückungshilfe IV
keinerlei Verzögerungen.»

Vergangene Woche hatten mehrere bayerische Wirtschaftsverbände
inklusive der IHK München und Oberbayern - die in staatlichem Auftrag
die Hilfsanträge in Bayern bearbeitet - dem Bund Verzögerungen beim
Start des Programms vorgeworfen. Grund ist, dass die eigentliche
Bearbeitung der Anträge in den Ländern erst im Februar anläuft. In
Kooperation mit den bayerischen Wirtschaftsverbänden bieten Banken
und Sparkassen im Freistaat deshalb eigene Überbrückungen an.

«Nachdem jetzt Abschläge ausgezahlt werden, beginnt das reguläre
Bearbeitungsverfahren wie geplant im Februar, was allen
Bewilligungsstellen von Anfang an bekannt war», sagte dazu der
Ministeriumssprecher. «Die Verfahrensplattform sukzessive in Betrieb
zu nehmen, also zuerst Anträge entgegenzunehmen und sofort Abschläge
auszuzahlen und danach die reguläre Bearbeitung zu beginnen, ist
übliche Praxis und wurde bei den früheren Hilfsprogrammen ebenso
praktiziert.»

Bei den Hilfsprogrammen des Bundes und der Länder seit dem Beginn der
Pandemie vor bald zwei Jahren gab es von Unternehmen immer wieder den
Vorwurf schleppender Auszahlung. Die Überbrückungshilfe IV läuft bis

Ende März und ist für Unternehmen gedacht, die in der Corona-Pandemie
hohe Einbußen erlitten haben. Bezugsmonat ist der jeweilige
Vergleichsmonat im Jahr 2019. Kann ein Betrieb im Vergleich dazu
einen Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent nachweisen, zahlt der
Bund einen Zuschuss.