Thüringen wünscht sich Klarheit bei der Umsetzung der Impfpflicht

Erfurt (dpa/th) - Für die Umsetzung einer einrichtungsbezogenen
Impfpflicht hat sich das Thüringer Gesundheitsministerium mehr
Klarheit vom Bund gewünscht. Nach den Regelungen komme den
Gesundheitsämtern ein gewisser Ermessensspielraum zu, sagte eine
Sprecherin des Thüringer Gesundheitsministeriums am Montag. Dies
betreffe unter anderem die Anordnung eines Betretungs- oder
Betätigungsverbots für Ungeimpfte in bestimmten Einrichtungen. «Hier

wünschen wir uns mehr Klarheit darüber, wie die Gesundheitsämter das

umsetzen sollen», sagte die Sprecherin.

Thüringen wolle diese und weitere offene Fragen bei der
Gesundheitsministerkonferenz ansprechen, die für Montagabend geplant
war.

Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht sieht vor, dass
Beschäftigte in Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken und
Pflegeheimen bis zum 15. März nachweisen müssen, dass sie gegen das
Coronavirus geimpft oder von Covid-19 genesen sind. Damit sollen
Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige besser geschützt werden.

Die Sprecherin des Thüringer Gesundheitsministeriums sagte, man
erhoffe sich vom Bund Informationen darüber, welche Auswirkungen
diese Impfpflicht für die betroffenen Branchen haben werde und ob mit
zahlreichen Kündigungen von Beschäftigten in diesem Bereich zu
rechnen sei. Man wolle gern wissen, ob es Konzepte gebe, dem entgegen
zu wirken.