Ministerium: Kürzerer Genesenenstatus wegen Omikron

Berlin (dpa) - Der Corona-Genesenenstatus ist auf drei Monaten
verkürzt worden - das Bundesgesundheitsministerium begründet dies mit
der neuen Virusvariante Omikron. Diese Festlegung des Robert
Koch-Instituts (RKI) sei aus wissenschaftlicher Sicht erfolgt, sagte
ein Ministeriumssprecher am Montag in Berlin. Hintergrund sei, dass
aufgrund der vorherrschenden Omikron-Variante ein sehr viel größeres
Risiko bestehe, nach dieser Zeit zu erkranken oder Überträger zu
sein. Die vorherige Zeitspanne von sechs Monaten habe gegolten, so
lange man mit der vorherrschenden Delta-Variante umgehen musste.

Die neue Vorgabe knüpft an eine vom Bundesrat am vergangenen Freitag
besiegelte Verordnung an und gilt seit Samstag. Demnach müssen
Genesenennachweise Kriterien entsprechen, die das RKI auf einer
Internetseite bekannt macht. Dazu gehört: «Das Datum der Abnahme des
positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen». Und: «Das
Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage
zurückliegen.» Das RKI erläutert: «Diese Vorgaben werden regelmä
ßig
überprüft und können sich gemäß Stand der Wissenschaft ändern.
»

Zuvor hatte in der Verordnung als generelle Regelung gestanden, dass
der Test «mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt».


Mit In-Kraft-Treten der neuen Vorgaben gelten Genesenennachweise nun
nur noch für maximal drei Monate - laut Ministerium formal auch schon
bestehende Nachweise. Wie dies jetzt konkret zum Beispiel bei 2G- und
3G-Zugangsregeln zu bestimmten Einrichtungen vor Ort gehandhabt wird,
liegt demnach aber bei den Ländern.