Informationen über Abtreibungen sollen schon bald straffrei sein

Berlin (dpa) - Für Praxen soll es bald nicht mehr strafbar sein, auf
ihrer Webseite, Informationen über Abtreibungen zur Verfügung zu
stellen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) legte am Montag
nach Angaben seines Ministeriums einen Entwurf für die Aufhebung des
Paragrafen §219a vor, der die «Werbung für den Abbruch der
Schwangerschaft» verbietet. Als «Werbung» gelten schon ausführliche

Informationen über verschiedene Methoden des Schwangerschaftsabbruchs
sowie die damit jeweils verbundenen Risiken.

Das will die Ampel-Koalition nun ändern. Der Entwurf soll mit den
anderen Ressorts der Bundesregierung bald abgestimmt werden. SPD,
Grüne und FDP hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt,
dass «Ärztinnen und Ärzte in Zukunft öffentliche Informationen üb
er
Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können sollen, ohne eine
Strafverfolgung befürchten zu müssen». Sie hielten darin außerdem
fest: «Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen
gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung.»

Erst seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2019 dürfen Praxen, etwa auf
ihrer Webseite, überhaupt darüber informieren, dass sie solche
Eingriffe vornehmen. Weitere Auskünfte, beispielsweise über die Art
der Abbrüche, blieben aber weiterhin untersagt.