Impfpflicht: Ungeimpften Beschäftigten in Arztpraxen droht Kündigung
Die Uhr tickt: Bis zum 15. März müssen Beschäftigte des Gesundheits-
und Pflegebereichs nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder
genesen sind. Wer sich weigert, muss mit harten Konsequenzen rechnen.
Berlin (dpa) - Beschäftigte in Hausarztpraxen, die nach Inkrafttreten
der Corona-Impfpflicht keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen
können, müssen mit einer Abmahnung und in letzter Konsequenz mit
ihrer Entlassung rechnen. Das geht aus einem Informationsblatt des
Deutschen Hausärzteverbandes hervor, über das als erstes das
Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Montag) berichtete.
Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht sieht vor, dass
Beschäftigte in Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken und
Pflegeheimen bis zum 15. März nachweisen müssen, dass sie geimpft
oder genesen sind. Damit sollen Patientinnen, Patienten und
Pflegebedürftige besser vor einer Corona-Infektion geschützt werden.
Falls Mitarbeiter den Nachweis verweigerten, könne das Gesundheitsamt
ihnen verbieten, die Arztpraxis zu betreten oder in dieser tätig zu
sein, heißt es in dem Informationsblatt auf der Webseite des
Hausärzteverbandes. «In diesen Fällen dürfte im Ergebnis für
betroffene Arbeitnehmende der Vergütungsanspruch in der Regel
entfallen.»
Weigere sich der Arbeitnehmer dauerhaft, einen Impf- oder
Genesenennachweis oder ein Attest vorzulegen, wonach eine Impfung aus
medizinischen Gründen nicht angezeigt sei, könne als letztes Mittel
auch eine Kündigung in Betracht kommen, erklärt der Verband.
«Entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dürfte hier
jedoch regelmäßig zunächst eine Abmahnung erfolgen müssen.»
Die Impfpflicht gilt den Angaben zufolge in den Praxen für das
medizinische Personal, aber auch für alle weiteren Beschäftigten wie
Reinigungskräfte, Hausmeister, Transport- oder Küchenpersonal. Wer
den Nachweis bis zum 15. März nicht vorlegen könne, dürfe weder tät
ig
noch beschäftigt werden. Der Praxisinhaber müsse darüber sofort das
Gesundheitsamt informieren. Mitarbeiter, die trotz Anforderung des
Gesundheitsamtes innerhalb einer angemessenen Frist keinen Nachweis
erbrächten, müssten mit bis zu 2500 Euro Geldbuße rechnen.
Der Deutsche Hausärzteverband geht jedoch nicht davon aus, dass viele
Beschäftigte von Abmahnungen und Kündigungen betroffen sein werden.
«Der überragend große Teil der Hausärztinnen und Hausärzte und de
s
Praxispersonals haben sich bereits früh impfen lassen - sowohl aus
Selbstschutz, als auch natürlich um die Patientinnen und Patienten zu
schützen», sagte der Bundesvorsitzende Ulrich Weigeldt dem RND.
«Daher wird die Zahl derer, die von den neuen Regelungen zur
Impfpflicht in den Praxen betroffen sein werden, eher klein sein.»