Neue Corona-Schutzverordnung und Quarantäneregeln für NRW

Nordrhein-Westfalen hat nach nur drei Tagen eine neue
Corona-Schutzverordnung. Die 2G-plus-Regelung wurde dabei schon
gelockert. Obendrein gelten neue Quarantäne-Bestimmungen.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Für Nordrhein-Westfalen gilt seit Sonntag eine
neue Corona-Schutzverordnung und eine neue
Corona-Test-und-Quarantäneverordnung. Die Änderungen sollen der
Omikron-Variante Rechnung tragen.

Zugleich wurde die 2G-plus-Regelung schon nach wenigen Tagen wieder
gelockert: Von der Testpflicht für Restaurants, Kneipen, Hallenbäder
und Fitnessstudios ausgenommen sind nun nicht nur Geboosterte,
sondern auch geimpfte Genesene sowie doppelt Geimpfte zwischen dem
15. und 90. Tag nach der zweiten Impfung.

Sogar ungeimpfte Genesene dürfen ebenfalls in einem gewissen Zeitraum
ohne Test in Fitnessstudio, Schwimmbad, Restaurant und Kneipe - ab
dem 28. Tag ihres positiven PCR-Tests bis zum 90. Tag. Dafür gilt nur
noch als geboostert, wer unabhängig vom Wirkstoff tatsächlich drei
Corona-Schutzimpfungen erhalten hat.

Folgende Regelungen gelten für Quarantäne und Isolation:

Infizierte: Wer durch einen offiziellen Schnelltest oder einen
PCR-Test positiv getestet wurde, muss automatisch und ohne gesonderte
behördliche Anordnung für zehn Tage in Isolierung. Diese kann - bei
zwei Tagen Symptomfreiheit - durch Negativ-Testung auf sieben Tage
verkürzt werden. Infizierte müssen ihre Kontaktpersonen der letzten
zwei Tage schnellstmöglich und eigenständig informieren.

Kontaktpersonen: Wer mit einem Infizierten im gleichen Haushalt lebt,
muss automatisch für zehn Tage in Quarantäne. Diese kann durch
Frei-Testung auf sieben Tage verkürzt werden. Bei Kindern in
Kindertageseinrichtungen und Schülern kann die Quarantänezeit auf
fünf Tage verkürzt werden.

Wenn während der Quarantäne Symptome auftreten, wird ein PCR-Test
Pflicht. Sonstige Kontaktpersonen müssen nicht automatisch in
Quarantäne, sondern nur bei Anordnung des Gesundheitsamtes. Bei
fehlendem oder unvollständigem Impfschutz wird eine Selbstisolierung
erwartet.

Ausnahmen: Eine Reihe von Kontaktpersonen muss dennoch nicht in
Quarantäne. Das sind:

Geboosterte: Als geboostert gelten nur noch Menschen mit drei
Corona-Schutzimpfungen. Dies gilt auch für eine Impfung mit dem
Impfstoff von Johnson & Johnson.

Geimpfte Genesene: Wer geimpft und genesen ist, muss als
Kontaktperson ebenfalls nicht in Quarantäne.

Doppelt Geimpfte: Nach zweimaliger Impfung entfällt die Quarantäne
zwischen dem 15. und 90. Tag nach der zweiten Impfung.

Genesene: Sie müssen ab dem 28. Tag ihres positiven Tests bis zum 90.
Tag nicht in Quarantäne.