Lockerungen bei Corona-Quarantäne

München (dpa/lby) - Bayern hat die Quarantäneregeln für bestimmte
Kontaktpersonen von Corona-Infizierten gelockert. «Auch als
Kontaktperson zu Omikron-Fällen müssen frisch Geimpfte (drei Monate),
frisch Genesene (drei Monate) und Geboosterte (unbegrenzt) nun nicht
mehr in Quarantäne», sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU)
am Samstag in München. «Damit gibt es für die verschiedenen
Virusvarianten keine unterschiedlichen Regelungen mehr.»

Bisher galt für Kontaktpersonen einer mit der Omikron-Variante
infizierten Person eine Quarantäne von 14 Tagen, ohne die Chance zum
Freitesten. Der Bundesrat hatte am Freitag den Weg für eine
Verordnung frei gemacht, die grundsätzliche Ausnahmen von einer
Quarantäne regelt.

Ansonsten gilt seit dem vergangenen Dienstag: Die Dauer der Isolation
für Infizierte und die Dauer der Quarantäne für enge Kontaktpersonen

beträgt in der Regel zehn Tage. Bereits nach sieben Tagen ist eine
Freitestung mit einem negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest möglich
- wobei man nach einer Infektion zusätzlich mindestens 48 Stunden
symptomfrei sein muss.

Für Beschäftigte etwa in Kliniken und Altenheimen ist zur Beendigung
von Quarantäne und Isolation ein PCR-Test verpflichtend, oder es
müssen fünf Tage lang täglich negative Schnelltests vorgelegt werden.

Schülerinnen und Schüler sowie Kita- und Kindergarten-Kinder, die als
Kontaktpersonen in Quarantäne müssen, können sich künftig bereits
nach fünf Tagen freitesten, per PCR- oder Antigen-Schnelltest.

Generell sollen sich die Quarantänezeiten für Kontaktpersonen von
Infizierten und die Isolierung, wenn man selbst erkrankt ist, an
einer «Sieben-Tage-Regel» orientieren, empfiehlt das Robert
Koch-Institut: Sie enden nach sieben Tagen, wenn man sich dann mit
einem negativen PCR- oder Schnelltest «freitestet». Für das Ende
einer Isolierung muss man zuvor auch noch 48 Stunden ohne Symptome
sein. Ohne abschließenden Test sollen Quarantäne und Isolierung
jeweils zehn Tage dauern.