Corona-Regeln in Niedersachsen - Wo 3G, 2G und 2G plus gelten Von Marc Niedzolka, dpa

Die verschärften Corona-Maßnahmen, die vor Weihnachten in
Niedersachsen auf den Weg gebracht wurden, werden größtenteils
fortgeschrieben. Für die 14-Jährigen gibt es eine Änderung.

Hannover (dpa/lni) - Auch im neuen Jahr kennt die Corona-Pandemie
kein Ende. In Niedersachsen greifen bereits unterschiedliche Regeln
wie 3G oder 2G plus, daran ändert sich auch mit der neuen Verordnung
nichts. Was es im Alltag zu beachten gibt:

Wie sieht es mit Kontaktbeschränkungen aus?

Wer geimpft oder genesen ist, darf sich im Bundesland mit maximal
neun weiteren Menschen treffen. Die Corona-Kontaktbeschränkungen
zählen nach der neuen Verordnung auch für 14-Jährige. Diese
Altersgruppe ist nun nicht mehr bei der Berechnung der erlaubten
Teilnehmerzahlen außen vor - Kinder bis 13 Jahren sind weiterhin
ausgenommen.

Wer weder geimpft noch genesen ist, darf neben seinem eigenen
Haushalt nur zwei weitere Menschen eines weiteren Haushalts treffen.
Nicht mitgezählt werden dabei jeweils Kinder sowie Betreuer von
Menschen mit Behinderung oder von Pflegebedürftigen. Wenn ein Paar
nicht in einer gemeinsamen Wohnung lebt, zählt es dennoch als ein
Haushalt.

Wie sieht es mit der Schule aus?

Alle Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen müssen am
Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen. Bis zunächst zum 31.
Januar sind jeden Schultag Tests verpflichtend, sofern Schüler noch
nicht gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Infektion genesen
sind. Die Tests werden jeweils von den Schulen gestellt. Prinzipiell
können sich auch geimpfte und genesene Schüler oder Lehrer mit den
zur Verfügung gestellten Kits testen, sofern es die Kapazitäten der
Schule erlauben.

Wo gilt die 3G-Regel?

Das sind körpernahe Dienstleistungen - dazu zählen etwa Friseure oder
Kosmetikstudios. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hatte
frühere schärfere Regeln in diesem Bereich zum Teil außer Vollzug
gesetzt, daher musste die Landesregierung dort vor einigen Wochen
nachbessern.

Wo gilt 2G plus?

Das sind sehr viele Bereiche - derzeit etwa der Freizeitbereich,
einschließlich Kinos, Zoos oder Theater, aber auch der Sportbereich
einschließlich Fitnessstudios. 2G plus gilt auch weiterhin für
Gastronomie oder Hotels.

Was gilt es bei 2G plus zu beachten?

Wer eine Auffrischungsimpfung erhalten hat, ist von der zusätzlichen
Corona-Testpflicht befreit. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
sind nach wie vor ausgenommen, sie müssen also nicht einmal geimpft
sein.

Kann auch 2G gelten?

Ja, Gastronomen haben auch weiterhin die Möglichkeit, auf den
zusätzlichen Test zu verzichten. Dann dürfen sie aber nur 70 Prozent
ihrer Plätze belegen.

Wie sieht es mit der Maskenpflicht aus?

Niedersachsen setzt überwiegend auf die FFP2-Maske, etwa im
Nahverkehr oder beim Einkaufen. Eine FFP2-Maske muss nun auch bei
Demonstrationen getragen werden. Schüler dürfen im Unterricht auch
OP-Masken tragen.

Wo muss ich meinen Impfnachweis nicht vorzeigen?

Das gilt derzeit in vielen Geschäften, nicht gegen das Coronavirus
geimpfte Menschen können in Niedersachsen somit weiterhin einkaufen
gehen. Das OVG hatte die 2G-Regel im Handel gekippt. Für
Lebensmittelgeschäfte und weitere Bereiche wie Optiker oder
Tankstellen waren auch zuvor keine Impfnachweise notwendig.
Allerdings ist eine FFP2-Maske Pflicht.

Was hat geschlossen oder ist verboten?

Das sind etwa Clubs, Diskotheken und Shisha-Bars. Veranstaltungen mit
mehr als 500 Menschen sind nicht erlaubt. Auch daran soll es zunächst
keine Änderungen geben.

Wie sieht es mit der Quarantäne und Isolation aus?

Nach einem jüngsten Bund-Länder-Beschluss werden Kontaktpersonen von
der Quarantäne ausgenommen, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben,
frisch doppelt geimpft oder genesen sind (jeweils weniger als drei
Monate). Für alle Übrigen enden Isolation oder Quarantäne in der
Regel nach zehn Tagen, wenn sie sich nicht vorher freitesten lassen.
Die Isolation darf laut Gesundheitsministerium grundsätzlich nur dann
beendet werden, wenn die Betroffenen mindestens 48 Stunden
symptomfrei sind. Dieser Beschluss gilt in Niedersachsen ebenfalls
seit Samstag.

Wie geht es weiter?

Die jetzige Verordnung ist bis zum 2. Februar datiert. Am 24. Januar
sind die nächsten Bund-Länder-Beratungen zum weiteren Vorgehen in der
Pandemie vorgesehen. Änderungen an der Landesverordnung sind
grundsätzlich jederzeit möglich.