Überarbeitete Corona-Verordnung in Niedersachsen tritt in Kraft

Verschärfte Corona-Maßnahmen, die vor Weihnachten in Niedersachsen
auf den Weg gebracht wurden, werden größtenteils fortgeschrieben. Ein
Jahrgang steht bei neuen Verschärfungen nun im Mittelpunkt.

Hannover (dpa/lni) - In Niedersachsen gelten die
Corona-Kontaktbeschränkungen künftig schon für 14-Jährige. Laut
Staatskanzlei werden seit Samstag Kinder dieser Altersgruppe bei der
Berechnung der erlaubten Teilnehmerzahl mitgezählt. Hintergrund ist
eine überarbeitete Corona-Verordnung - bislang galt die Ausnahme für
Kinder bis 14 Jahre.

In der neuen Verordnung ist ebenfalls eine FFP2-Maskenpflicht bei
Demonstrationen enthalten. Grund sei, dass bei solchen Versammlungen
regelmäßig eine große Anzahl von Menschen für einen längeren Zeit
raum
so dicht gedrängt zusammentreffe, dass das Abstandsgebot unterlaufen
werde.

Die Landesregierung verlängert die vor Weihnachten verhängten
verschärften Maßnahmen nun zunächst bis zum 2. Februar. Clubs und
Diskotheken müssen weiterhin schließen, Veranstaltungen mit mehr als
500 Besuchern sind nicht erlaubt, und nicht gegen das Coronavirus
geimpfte Schülerinnen und Schüler müssen sich jeden Tag vor dem
Schulbesuch testen. Die Regelung für Schüler gilt zunächst bis zum
Ende des Schulhalbjahres, also bis Ende Januar.