Lockerere Quarantäne-Regeln, aber im ÖPNV härtere Maskenpflicht

Hamburg (dpa/lno) - Angesichts der drohenden Gefahr für die kritische
Infrastruktur durch die immense Zahl an Corona-Neuinfektionen gelten
von Samstag an in Hamburg lockerere Quarantäneregeln. Gemäß der
Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz und des Bundesrats müssen

sich Kontaktpersonen von Corona-Infizierten, die bereits eine
Auffrischungsimpfung erhalten haben, nicht mehr in Quarantäne
begeben. Das gilt auch für frisch doppelt Geimpfte und Genesene, wenn
die Erkrankung oder die Impfung weniger als drei Monate zurückliegt.
Alle anderen Kontaktpersonen müssen zehn Tage in Quarantäne, können
sich aber nach sieben Tagen freitesten.

Bislang musste sich jeder bei einem Corona-Verdacht oder einer
tatsächlichen Infektion auch ohne Anordnung eines Gesundheitsamts in
Isolierung oder Quarantäne begeben. Bei einem positiven PCR-Test galt
die Isolierung grundsätzlich 14 Tage und konnte bei Ungeimpften auch
nicht verkürzt werden. Haushaltsangehörige, die nicht geimpft oder
genesen sind, mussten für zehn Tage in Quarantäne, konnten sich aber
nach fünf beziehungsweise sieben Tagen freitesten.

Ebenfalls von Samstag an gilt im öffentlichen Nahverkehr eine
verschärfte Maskenpflicht. In Hamburg müssen dann alle ab 14 Jahren
in Bussen und Bahnen, auf Fähren, in Taxen und in MOIA-Fahrzeugen
eine FFP2-Maske tragen. Medizinische Masken sind dann nur noch bei
Kindern zwischen 6 und 13 Jahren zulässig. Kleinere Kinder sind ganz
von der Maskenpflicht befreit. Bisher gab es in Hamburg nur eine
Empfehlung zum Tragen der FFP2-Masken im ÖPNV, der aber nach Angaben
der Verkehrsbehörde bereits 70 Prozent der Fahrgäste gefolgt seien.