Brandenburg beschließt Corona-Sonderweg - 2G plus ab höheren Werten

Potsdam (dpa/bb) - Die 2G-plus-Regel in Gaststätten mit Test oder
Booster-Impfung wird in Brandenburg nicht wie von Bund und Ländern
vereinbart eingeführt. Das Kabinett beschloss am Freitag auf Bitten
der CDU eine Sonderregelung. Danach gilt die 2G-plus-Regelung nicht,
wenn die Warnampel bei der Inzidenz neuer Krankenhauspatienten mit
Covid-19 sieben Tage lang unter 6 bleibt (Gelb) und der Anteil der
Intensivbetten mit Covid-19-Patienten unter 10 Prozent liegt (Grün).
Die CDU-Fraktion hatte vor Problemen für die Gastronomie gewarnt.
Brandenburg führt wie Berlin eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen
Nahverkehr ein - dies hatten Bund und Länder nur dringend empfohlen.