Entwurf sieht größere Versammlungen und 2G plus in Restaurants vor

Lockerungen für Kundgebungen, Verschärfungen für die Gastronomie: Ab

dem 23. Januar könnten in Thüringen wieder einige neue Regeln gelten.
Ein erster Verordnungsentwurf liegt nun vor.

Erfurt (dpa/th) - In Thüringen könnten angemeldete Kundgebungen
demnächst wieder mit deutlich mehr Teilnehmern stattfinden dürfen als
bisher. Die Landesregierung plant zum 23. Januar eine Abschaffung der
aktuell gültigen Begrenzung auf 35 Menschen, wie aus einem ersten
Entwurf für die neue Corona-Verordnung des Landes hervorgeht, der der
Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Dem Entwurf zufolge soll dann auch
die 2G-plus-Regel flächendeckend für Kneipen, Cafés und Restaurants
gelten. Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte das nach einem
Beschluss von Bund und Ländern bereits angekündigt.

Bislang galt die 2G-plus-Regel nur in Regionen, in denen die
Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage in Folge über 1000 lag. Nun sollen
unabhängig von der Inzidenz nur noch Geimpfte und Genesene mit Test
in gastronomische Einrichtungen gelassen werden. Ausgenommen von der
Regel wären demnach Betriebskantinen, Mensen oder Autohöfe. Wie lange
eine Boosterimpfung oder eine Infektion nach doppelter Impfung
zurückliegen muss, um von der Testpflicht befreit zu sein, müsse vom
Bundesgesundheitsministerium einheitlich geklärt werden, sagte eine
Sprecherin des Landesgesundheitsministeriums. Darauf arbeite
Thüringen hin.

«Eine Verschärfung der Regelungen bei aktuell sinkender Inzidenz
sowie inzidenzunabhängig ist nicht begründbar, da sie jeglicher
wissenschaftlichen Grundlage entbehrt», kritisierte der
Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK)
Südthüringen, Ralf Pieterwas. Dass die Thüringer Nachbarbundeslände
r
Bayern und Sachsen-Anhalt vom Bund-Länder-Beschluss abweichen und 2G
plus in Gaststätten nicht anwenden wollen, sei zudem
«wettbewerbsverzerrend», monierte die IHK.

Die Regeln für Kundgebungen in Thüringen sollen hingegen laut dem
Entwurf gelockert werden. Bislang waren im Freistaat nur ortsfeste
Versammlungen mit bis zu 35 Personen erlaubt. Diese Teilnehmergrenze
soll nun wegfallen. Dafür hatte sich zuletzt Innenminister Georg
Maier (SPD) starkgemacht. Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke)
zeigte sich für den Vorschlag offen.

Kundgebungen sollen aber weiterhin - bis auf genehmigte Ausnahmen -
nur ortsfest durchgeführt werden. Teilnehmer müssten den
Mindestabstand einhalten und eine medizinische Maske oder FFP2-Maske
tragen. Außerdem sollen die Versammlungsbehörden vor Ort durch
Auflagen den Infektionsschutz sicherstellen. Unangemeldete Aufzüge
gegen die Corona-Beschränkungen, wie sie zuletzt immer wieder in
Thüringen stattfanden, wären nach den neuen Regeln weiter unzulässig.


Ob die angepeilte Regelung nun eine Entlastung für die Polizeibeamten
bedeute, weil sie eventuell weniger kleinere Versammlungen auflösen
müssen, könne man noch nicht seriös vorhersagen, sagte die
Vorsitzende der Thüringer Gewerkschaft der Polizei (GdP), Mandy Koch.
Das Versammlungsrecht sei ein Grundrecht, das allen Leuten zustehe.
«Das soll auch so gewährleistet werden.» Wichtig sei aber, mit den
Lockerungen trotzdem noch dem Infektionsschutz Rechnung zu tragen.

Ein Sprecher des Innenministeriums machte klar, dass unter anderem
Abstands- und Hygieneregeln weiter einzuhalten seien. Dafür seien
Anmelder von Kundgebungen zuständig, die Versammlungsbehörden vor Ort
müssten dann über Auflagen wie etwa eine Teilnehmerbegrenzung
entscheiden. Sinnvoll sei es, das immer von den örtlichen
Begebenheiten abhängig zu machen. Die Leitlinie müsse immer der
Infektionsschutz sein - aber dennoch, Meinungs- und
Versammlungsfreiheit herzustellen.

Der Entwurf sieht weiterhin vor, für Bereiche, in denen 2G oder 2G
plus gilt, auch Zugangslösungen über ein Bändchensystem möglich zu

machen. Diese müssten vor Weitergabe gesichert und dürften nur am Tag
der Ausgabe gültig sein, hieß es. Der Entwurf muss nun unter anderem
noch im Landtag behandelt werden, Änderungen sind möglich.