Zahl der Corona-Fälle in der JVA Fuhlsbüttel steigt deutlich

Die Zahl der Corona-Fälle in der JVA Hamburg-Fuhlsbüttel steigt. Die
Impfquoten unter den Häftlingen liegen weiter unter dem Durchschnitt.
Gefangene, die wegen pandemiebedingt geschlossener Betriebe nicht
arbeiten können, sollen eine Entschädigung erhalten.

Hamburg (dpa/lno) - Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen in
der Justizvollzugsanstalt Hamburg-Fuhlsbüttel ist um knapp ein
Drittel gestiegen. Waren Anfang des Jahres noch 21 Gefangene positiv
getestet worden, liegt die Zahl Stand Dienstag nun bei 30, wie aus
einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort des Senats auf eine
Kleine Anfrage der Linken hervorgeht.

Die betroffenen Gefangenen seien auf eine Isolierstation verlegt
worden. Dort könnten sie sich zwar auch im Freien aufhalten, das
Arbeiten oder die Teilnahme an Stationsfreizeiten seien jedoch nicht
möglich. Bis auf weiteres würden alle Gefangenen dreimal pro Woche
auf das Coronavirus getestet.

Die Impfquoten in den fünf Hamburger Haftanstalten liegen teils
deutlich unter den Werten der Gesamtbevölkerung, sie reichen bei der
Grundimmunisierung von 44 Prozent in der Untersuchungshaftanstalt bis
zu 73 Prozent in der JVA Fuhlsbüttel. Bei den Auffrischungsimpfungen
reichen die Quoten von 8 Prozent in der Untersuchungshaftanstalt bis
zu 21 Prozent in der JVA Glasmoor.

Hamburgweit sind nach Angaben des Robert Koch-Instituts 77,8 Prozent
der Bevölkerung grundimmunisiert. Eine Auffrischungsimpfung haben
41,2 Prozent erhalten. Der Senat wies jedoch darauf hin, dass die
Daten wegen der ständigen Fluktuation in den Haftanstalten kaum mit
denen der Gesamtbevölkerung verglichen werden könnten.

Die justizpolitische Sprecherin der Linken, Cansu Özdemir, forderte
deutlich größere Anstrengungen beim Boostern. «Angesichts der
Omikronvariante stellt die niedrige Quote an Auffrischungsimpfungen
eine erhebliche Gefahr für die Gefangenen dar.»

Wegen der Corona-Fälle wurden nach Angaben der Justizbehörde in der
ersten Januarwoche sämtliche Betriebe mit Ausnahme der versorgungs-
beziehungsweise systemrelevanten Arbeitsbereiche wie Küche, Bäckerei
oder Garten- und Landschaftsbau geschlossen. Davon betroffen waren
112 einer Arbeit zugewiesene Inhaftierte. Die JVA Fuhlsbüttel verfügt
über insgesamt 386 Haftplätze.

Die Behörde kündigte an, dass Gefangene und Sicherungsverwahrte, die
wegen einer coronabedingten Schließung ihres Betriebs nicht arbeiten
können, künftig eine Entschädigung erhalten sollen. Geplant sei, dass

Gefangene die Hälfte, Sicherungsverwahrte 60 Prozent ihres Lohns
erhalten. Sicherungsverwahrte erhielten etwas mehr, weil sie
verfassungsrechtlich bessergestellt seien und Gerichte deren
Unterbringungen nicht als Strafe, sondern als Maßregel zur Besserung
und Sicherung anordneten.

«Wir schaffen so einen Ausgleich für die Zeit, in der die Gefangenen
und Sicherungsverwahrten aufgrund der Corona-Lage nicht arbeiten
können», sagte Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne). Das federe die
Folgen der Pandemie zusätzlich etwas ab. «Diese Regelungen haben wir
jetzt auf den Weg gebracht.» Die Entschädigung soll rückwirkend zum
1. Januar gezahlt werden. Bislang hatten Gefangene und
Sicherungsverwahrte den Angaben zufolge lediglich einen Anspruch auf
ein Taschengeld.