Coronabedingt arbeitslose Gefangene sollen Entschädigung erhalten

Hamburg (dpa/lno) - Gefangene und Sicherungsverwahrte, die wegen
einer coronabedingten Schließung ihres Betriebs nicht arbeiten
können, sollen in Hamburg künftig eine Entschädigung erhalten.
Geplant sei, dass Gefangene die Hälfte, Sicherungsverwahrte 60
Prozent ihres Lohns erhalten, teilte die Justizbehörde am Donnerstag
mit. Sicherungsverwahrte erhielten etwas mehr, weil sie
verfassungsrechtlich bessergestellt seien und Gerichte deren
Unterbringungen nicht als Strafe, sondern als Maßregel zur Besserung
und Sicherung anordneten.

«Wir schaffen so einen Ausgleich für die Zeit, in der die Gefangenen
und Sicherungsverwahrten aufgrund der Corona-Lage nicht arbeiten
können», sagte Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne). Das federe die
Folgen der Pandemie für sie zusätzlich etwas ab. «Diese Regelungen
haben wir jetzt auf den Weg gebracht.» Bislang hatten Gefangene und
Sicherungsverwahrte den Angaben zufolge lediglich einen Anspruch auf
ein Taschengeld.

Anfang Januar mussten erstmalig wegen eines größeren Corona-Ausbruchs
in der JVA Fuhlsbüttel alle Betriebe geschlossen werden. Die
Entschädigung soll deshalb rückwirkend zum 1. Januar gezahlt werden.
Gefangene arbeiten etwa im Garten- und Landschaftsbau, in den Küchen,
in der Bäckerei, Tischlerei, Druckerei, Maurerei, Klempnerei,
Schlosserei oder in der Elektrowerkstatt.